Menschen bis zu einschließlich dem Alter von 20 Jahren können in der DPSG Grüpplinge sein. Wenn wir über sexualisierte "Beziehungen" sprechen und in welchen Kontexten sie selten als problematisch bewertet werden, obwohl sie das sollten, (vgl. Z. 49), dürfen solche Verbindungen zwischen volljährigen Rover*innen und deren Leitungskräften nicht ausgelassen werden, da es vor allem diese sind, die in vielen Stämmen und Situationen als "Grauzone" angesehen werden und daher die klaren Möglichkeiten des (Macht-) Missbrauchs und des Ausnutzens - der in dieser Zeit des Erwachsenwerdens - teils sehr instabilen und unsicheren Psyche und Lebensumstände der Heranwachsenden relativiert werden.
Die Erfahrung der Opfer ändert sich nicht durch die imaginäre Grenze der Volljährigkeit. Egal ob Missbrauch 3 Monate vor oder 6 Monate nach dem 18. Geburtstag stattfindet, es bleibt Missbrauch und die Konsequenzen für die Opfer bleiben die gleichen.
Im Rechtssystem wird hier differenziert, wenn es um die Konsequenzen für potentielle Täter geht, in der DPSG jedoch sollten wir uns darauf konzentrieren, dass auch nach der Volljährigkeit in diesem Falle noch ein Leiter-Grüppling-Verhältnis vorliegt, welches für uns ausschlaggebend sein sollte.
In der DPSG gab und gibt es Fälle, in denen Missbrauch wegen der Volljährigkeit der Opfer relativiert wurde und es sollte ein klares Zeichen auch dagegen gesetzt werden.
In dem Absatz, dem dieser Bullet-Point angehört, geht es darum das Leid Betroffener anzuerkennen. Das muss auch für die Leute geschehen, die dieses Leid erfahren mussten, als sie nicht mehr minderjährig waren und daher durch die Strukturen der DPSG vielleicht sogar noch weniger Chancen auf Konsequenzen für deren Leidzufügende durch z. B. Ausschluss aus der DPSG bekommen haben.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
| Antrag: | Aufarbeitung sexualisierter und spiritueller Gewalt in der DPSG: Leid anerkennen, Verantwortung übernehmen, Zukunft gestalten |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Iris Schwab (Vakanzvertretung Diözesanvorstand DV Augsburg) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 17:59 |

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