Zur Erklärung:
- die drei Vorstandsämter sind beide Diözesanvorsitzende und die*der Kurat*in.
- der Diözesanvorsitz bezieht sich nur die beiden Diözesanvorsitzenden.
| Antrag: | Aufhebung der zwingenden paritätischen Besetzung des Diözesanvorsitzes |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Sebastian Päffgen (Fachreferent Geschlechtergerechtigkeit und Queersensible Arbeit) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | Gestern, 00:16 |
Die Ämter der beiden Diözesanvorsitzenden müssen, sofern mehr als ein Vorsitzendenamt besetzt ist, mindestens mit einer Person besetzt sein, die sich als FINTA* identifiziert.
Von den drei Vorstandsämtern müssen mindestens zwei Personen mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität besetzt sein. Der Diözesanvorsitz soll mindestens zur Hälfte aus FINTA*-Personen bestehen.
Zur Erklärung:
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