| Veranstaltung: | 94. Bundesversammlung 2026 - Anträge |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Anna Sophie Boldt (Diözesanvorsitzende DV Osnabrück), Jan Christoph Peters (Diözesankurat DV Osnabrück) |
| Status: | Verschoben (Vertagt von BV94) |
| Eingereicht: | 07.06.2026, 00:06 |
| Ersetzt: | A05_SÄ: Aufhebung der zwingenden paritätischen Besetzung des Diözesanvorsitzes |
A05_SÄNEU: Aufhebung der zwingenden paritätischen Besetzung des Diözesanvorsitzes
Titel:
Die 94. Bundesversammlung möge beschließen:
29. Der Diözesanvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Diese
sind jeweils einzel-und alleinvertretungsberechtigt. Sofern nur ein
Vorstandsmitglied im Amt ist, ist es von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.
Mitglieder des Diözesanvorstands sind:
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
- zwei Diözesanvorsitzende und
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- ein*e Diözesankurat*in.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
Die Ämter der beiden Diözesanvorsitzenden müssen, sofern mehr als ein
Vorsitzendenamt besetzt ist, mindestens mit einer Person besetzt sein, die sich
als FINTA* identifiziert.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
Die Mitglieder des Diözesanvorstands werden auf die Dauer von drei Jahren
gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Diözesanversammlung und endet mit
dem Schluss einer Diözesanversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl
stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt, bestimmt die
Diözesanversammlung den genauen Beginn und das genaue Ende der Amtszeit.
Wiederwahl ist zulässig. Die Beauftragung der*des Diözesankurat*in erbittet die
Diözesanversammlung vom Bischof der Diözese.
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Begründung der Antragsteller*innen:
Vielen, vor allem kleineren Diözesanverbänden, fällt es aktuell schwer, die Stellen der Diözesanvorsitzenden zu besetzen. Teilweise steht dabei die Pflicht der Satzung zur paritätischen Besetzung im Weg, wenn sich – wie in unserem Verband – zwei weibliche Personen vorstellen könnten, das Amt zu übernehmen, sich aber kein Mann findet. Daher wollen wir diese strikte Trennung aufweichen.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
Einen Platz, auf den ausschließlich Frauen, Inter-, nichtbinären, Trans- oder a-geschlechtlichen Personen (FINTA*) gewählt werden dürfen, möchten wir dabei beibehalten.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
Wir sind ein Verband, der von Männern gegründet und für lange Zeit nur von Männern geprägt wurde. Inzwischen sind Menschen aller Geschlechter Teil unseres Verbandes, setzen sich für ihn ein, organisieren Veranstaltungen und prägen unser Verbandsleben. Heute setzen wir Pfadfinder*innen uns für Gleichberechtigung ein. Dabei wollen wir der Gesellschaft ein Vorbild sein.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
Wir schlagen vor, das Amt der*des Kurat*in weiterhin für alle Geschlechter offen zu lassen. Die Ämter des Vorsitzes sollen wie folgt gewählt werden: Eine Position ist ebenfalls offen für alle Geschlechter, die andere Position ist eine Position für FINTA*.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
Unser Vorschlag orientiert sich an den Satzungen großer Parteien, bzw. deren Jugendorganisationen. Vergleichbare Satzungen sind also sogar auf den Bundesebenen dieser Organisationen erprobt und haben sich dabei in der Praxis beweisen können. Gleichberechtigung und Diversität wurden in Führungspositionen deutlich verstärkt.
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Mit der von uns vorgeschlagenen Änderung der Satzung können wir nicht nur auf die vielen vakanten Stellen in den Diözesen reagieren, sondern stärken gleichzeitig die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter.
Das Kommentieren ist möglich: bis 07.06.2026, 13:30
Unterstützer*innen
- Valerian Laudi
- Lyna Soddemann
- Anna Sophie Boldt
Änderungsanträge
- A05_SÄNEU_ÄA1 (Sebastian Päffgen (Fachreferent Geschlechtergerechtigkeit und Queersensible Arbeit), Eingereicht)

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