A05_SÄNEU: Aufhebung der zwingenden paritätischen Besetzung des Diözesanvorsitzes
| Veranstaltung: | 94. Bundesversammlung 2026 - Anträge |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Anna Sophie Boldt (Diözesanvorsitzende DV Osnabrück), Jan Christoph Peters (Diözesankurat DV Osnabrück) |
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 10.04.2026, 17:57 |

Stufendelegierte:
vielen Dank für deinen Antrag. Beim Treffen der Stufendelegierten sind uns folgende Anmerkungen und Fragen aufgekommen:
1. Soll die Regelung grundsätzlich gelten oder nur bei Vakanz oder bei fehlender Bewerbung?
2. Laut eures Antragstextes darf ein einzeln besetzter Vorstand nicht männlich sein, ist das so beabsichtigt?
3. Die Auflistung (Frauen, Inter-,
nichtbinären, Trans- oder a-geschlechtlichen Personen) kann nicht alles abdecken und es macht es komplizierter. Ein Beispiel für eine Formulierung könnte "nicht-männlich" sein
4. Der Grundgedanke den Diözesanvorstand mit Menschen unterschiedlicher Geschlechteridentität zu besetzen, muss weiterhin im Fokus stehen.
Gut Pfad
Die Stufendelegierte
Max Wesarg:
ich sehe hier ein ungleichgewicht in der Gleichberechtigung. Hierbei wird klar vorgeschlagen das eine Doppelspitze aus Frauen oder aus Trans möglich ist aber eine Doppelspitze aus Männern nicht funktioniert.
Alle Gruppierungen haben es schwer ihre Positionen ordentlich zu besetzen. Der Fokus sollte darauf liegen, die Position zu besetzen und im Idealfall mit Unterschiedlichen Geschlechtern. Wenn dies nicht möglich ist, sollte es egal sein was für ein Geschlecht die einzelenen Personen haben.
Max Wesarg:
Die Ämter der beiden Diözesanvorsitzenden sollte mit Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentität besetzt werden.
Dennis Müller:
Ich halte es zudem nicht für hilfreich, Geschlechterbegriffe aufzunehmen, bei denen (wie im Falle der Änderungsanträge) Menschen wie ich erst mal googeln müssen, was die denn überhaupt bedeuten sollen.