A05_SÄNEU: Aufhebung der zwingenden paritätischen Besetzung des Diözesanvorsitzes
| Veranstaltung: | 94. Bundesversammlung 2026 - Anträge |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Anna Sophie Boldt (Diözesanvorsitzende DV Osnabrück), Jan Christoph Peters (Diözesankurat DV Osnabrück) |
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 10.04.2026, 17:57 |

Die Ämter der beiden Diözesanvorsitzenden müssen mit Menschen unterschiedlicher
Geschlechtsidentität besetzt werden. mindestens zur Hälfte mit Frauen, Inter-,
nichtbinären, Trans- oder a-geschlechtlichen Personen besetzt werden.
A05_SÄ_ÄA1
, gestellt von: Valerian LaudiDie Ämter der beiden Diözesanvorsitzenden müssen
mit Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentität besetzt werden. mindestens zur Hälfte mit Frauen, Inter-, nichtbinären, Trans- oder a-geschlechtlichen Personen besetzt werden.mit Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentität besetzt werden, falls eine der Personen sich als endo-cis-männlich identifiziert.A05_SÄ_ÄA2
, gestellt von: Jan Christoph Peters (Diözesankurat DV Osnabrück)Die Ämter der beiden Diözesanvorsitzenden müssen mit Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentität besetzt werden. mindestens zur Hälfte mit Frauen, Inter-, nichtbinären, Trans- oder a-geschlechtlichen Personen besetzt werden.
Der Diözesanvorsitz wird auf zwei Stellen aufgeteilt, die einzeln gewählt werden.
Auf eine Stelle dürfen ausschließlich FLINTA* kandidieren und gewählt werden (quotierte Stelle).
Auf die weitere Stelle dürfen Menschen aller Geschlechter kandidieren und gewählt werden (offene Stelle).
Werden beide Stellen innerhalb derselben Diözesanversammlung neu gewählt, so wird immer die offene nach der quotierten Stelle gewählt.
A05_SÄ_ÄA3
, gestellt von: Gerold TraubDie Ämter der beiden Diözesanvorsitzenden müssen mit Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentität besetzt werden. mindestens zur Hälfte mit Frauen, Inter-, nichtbinären, Trans- oder a-geschlechtlichen Personen besetzt werden.
Der vollbesetzte Diözesanvorstand muss mit Menschen mit mindestens zwei unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten besetzt werden.
A05_SÄ_ÄA4
, gestellt von: Dominique Brinkmann (Diözesanvorsitzende DV Paderborn)Die Ämter der beiden Diözesanvorsitzenden müssen mit Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentität besetzt werden. mindestens zur Hälfte mit Frauen, Inter-, nichtbinären, Trans- oder a-geschlechtlichen Personen besetzt werden.
Die Mitglieder der Diözesanversammlung sollen bei der Suche von Kandidat*innen für den Diözesnvorsitz dafür Sorge tragen, dass im Diözesanvorsitz unterschiedliche Geschlechtsidentitäten vertreten sind.
A05_SÄ_ÄA6
, gestellt von: Lukas Reingruber (Delegierter Wölflingsstufe)Die Ämter der beiden Diözesanvorsitzenden müssen mit Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentität besetzt werden. mindestens zur Hälfte mit Frauen, Inter-, nichtbinären,
Trans-Trans- oder a-geschlechtlichen Personen besetzt werden.A05_SÄ_ÄA7
, gestellt von: Sebastian PäffgenDie Ämter der beiden Diözesanvorsitzenden müssen mit Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentität besetzt werden. mindestens zur Hälfte mit Frauen, Inter-, nichtbinären, Trans- oder a-geschlechtlichen Personen besetzt werden.
Von den drei Vorstandsämtern müssen mindestens zwei Personen mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität besetzt sein. Der Diözesanvorsitz soll mindestens zur Hälfte aus FINTA*-Personen bestehen.
A05_SÄ_ÄA8
, gestellt von: Anna Sophie BoldtDie Ämter der beiden Diözesanvorsitzenden müssen mit Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentität besetzt werden. mindestens zur Hälfte mit Frauen, Inter-, nichtbinären, Trans- oder a-geschlechtlichen Personen besetzt werden.
Die Ämter der beiden Diözesanvorsitzenden müssen, sofern mehr als ein Vorsitzendenamt besetzt ist, mindestens mit einer Person besetzt sein, die sich als FINTA* identifiziert.
Stufendelegierte:
vielen Dank für deinen Antrag. Beim Treffen der Stufendelegierten sind uns folgende Anmerkungen und Fragen aufgekommen:
1. Soll die Regelung grundsätzlich gelten oder nur bei Vakanz oder bei fehlender Bewerbung?
2. Laut eures Antragstextes darf ein einzeln besetzter Vorstand nicht männlich sein, ist das so beabsichtigt?
3. Die Auflistung (Frauen, Inter-,
nichtbinären, Trans- oder a-geschlechtlichen Personen) kann nicht alles abdecken und es macht es komplizierter. Ein Beispiel für eine Formulierung könnte "nicht-männlich" sein
4. Der Grundgedanke den Diözesanvorstand mit Menschen unterschiedlicher Geschlechteridentität zu besetzen, muss weiterhin im Fokus stehen.
Gut Pfad
Die Stufendelegierte
Max Wesarg:
ich sehe hier ein ungleichgewicht in der Gleichberechtigung. Hierbei wird klar vorgeschlagen das eine Doppelspitze aus Frauen oder aus Trans möglich ist aber eine Doppelspitze aus Männern nicht funktioniert.
Alle Gruppierungen haben es schwer ihre Positionen ordentlich zu besetzen. Der Fokus sollte darauf liegen, die Position zu besetzen und im Idealfall mit Unterschiedlichen Geschlechtern. Wenn dies nicht möglich ist, sollte es egal sein was für ein Geschlecht die einzelenen Personen haben.
Max Wesarg:
Die Ämter der beiden Diözesanvorsitzenden sollte mit Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentität besetzt werden.
Dennis Müller:
Ich halte es zudem nicht für hilfreich, Geschlechterbegriffe aufzunehmen, bei denen (wie im Falle der Änderungsanträge) Menschen wie ich erst mal googeln müssen, was die denn überhaupt bedeuten sollen.