| Veranstaltung: | 94. Bundesversammlung 2026 - Anträge |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jan Christoph Peters |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 10.04.2026, 17:57 |
A05: Aufhebung der zwingenden paritätischen Besetzung des Diözesanvorsitzes
Titel:
Die 93. Bundesversammlung möge beschließen:
29. Der Diözesanvorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Diese
sind jeweils einzel-und alleinvertretungsberechtigt. Sofern nur ein
Vorstandsmitglied im Amt ist, ist es von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.
Mitglieder des Diözesanvorstands sind:
Die Mitglieder des Diözesanvorstands werden auf die Dauer von drei Jahren
gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem Ende der Diözesanversammlung und endet mit
dem Schluss einer Diözesanversammlung, die im dritten Jahr nach der Wahl
stattfindet. Wird das Vorstandsamt hauptamtlich ausgeübt, bestimmt die
Diözesanversammlung den genauen Beginn und das genaue Ende der Amtszeit.
Wiederwahl ist zulässig. Die Beauftragung der*des Diözesankurat*in erbittet die
Diözesanversammlung vom Bischof der Diözese.
Begründung der Antragsteller*innen:
Vielen, vor allem kleineren Diözesanverbänden, fällt es aktuell schwer, die Stellen der Diözesanvorsitzenden zu besetzen. Teilweise steht dabei die Pflicht der Satzung zur paritätischen Besetzung im Weg, wenn sich – wie in unserem Verband – zwei weibliche Personen vorstellen könnten, das Amt zu übernehmen, sich aber kein Mann findet. Daher wollen wir diese strikte Trennung aufweichen.
Einen Platz, auf den ausschließlich Frauen, Inter-, nichtbinären, Trans- oder a-geschlechtlichen Personen (FINTA*) gewählt werden dürfen, möchten wir dabei beibehalten.
Wir sind ein Verband, der von Männern gegründet und für lange Zeit nur von Männern geprägt wurde. Inzwischen sind Menschen aller Geschlechter Teil unseres Verbandes, setzen sich für ihn ein, organisieren Veranstaltungen und prägen unser Verbandsleben. Heute setzen wir Pfadfinder*innen uns für Gleichberechtigung ein. Dabei wollen wir der Gesellschaft ein Vorbild sein.
Wir schlagen vor, das Amt der*des Kurat*in weiterhin für alle Geschlechter offen zu lassen. Die Ämter des Vorsitzes sollen wie folgt gewählt werden: Eine Position ist ebenfalls offen für alle Geschlechter, die andere Position ist eine Position für FINTA*.
Unser Vorschlag orientiert sich an den Satzungen großer Parteien, bzw. deren Jugendorganisationen. Vergleichbare Satzungen sind also sogar auf den Bundesebenen dieser Organisationen erprobt und haben sich dabei in der Praxis beweisen können. Gleichberechtigung und Diversität wurden in Führungspositionen deutlich verstärkt.
Mit der von uns vorgeschlagenen Änderung der Satzung können wir nicht nur auf die vielen vakanten Stellen in den Diözesen reagieren, sondern stärken gleichzeitig die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter.

Die Ämter der beiden Diözesanvorsitzenden müssen mit Menschen unterschiedlicher
Geschlechtsidentität besetzt werden. mindestens zur Hälfte mit Frauen, Inter-,
nichtbinären, Trans- oder a-geschlechtlichen Personen besetzt werden.
Stufendelegierte:
vielen Dank für deinen Antrag. Beim Treffen der Stufendelegierten sind uns folgende Anmerkungen und Fragen aufgekommen:
1. Soll die Regelung grundsätzlich gelten oder nur bei Vakanz oder bei fehlender Bewerbung?
2. Laut eures Antragstextes darf ein einzeln besetzter Vorstand nicht männlich sein, ist das so beabsichtigt?
3. Die Auflistung (Frauen, Inter-,
nichtbinären, Trans- oder a-geschlechtlichen Personen) kann nicht alles abdecken und es macht es komplizierter. Ein Beispiel für eine Formulierung könnte "nicht-männlich" sein
4. Der Grundgedanke den Diözesanvorstand mit Menschen unterschiedlicher Geschlechteridentität zu besetzen, muss weiterhin im Fokus stehen.
Gut Pfad
Die Stufendelegierte