Mitantragstellend: Julia Maienschein (Delegierte Pfadistufe), Steffen Ludwig (Delegierter Pfadistufe), Rabea Kretschmann (Delegierte Wölflingsstufe)
Erfolgt teilweise mündlich.
Diese Option nimmt die Möglichkeit der Delegation auf gleicher Ebene (Konferenz zu Versammlung).
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Sollte die Formulierung von ÄA03 angenommen werden, lauten die Formulierungen wie folgt:
Von Zeile 28 bis 37:
- Wenn in einem Bezirk die Ämter der Stufenleitung unbesetzt sind, dann kann die Bezirkskonferenz ein Konferenzmitglied als Delegierte*n votieren die*der durch den Bezirksvorstand entsandt wird und auf der Diözesankonferenz und der Bezirksversammlung stimmberechtigt ist. Außerdem ist jeweils ein*e Ersatzdelegierte*r zu votieren und durch den Bezirksvorstand zu entsenden. Die Entsendung durch den Bezirksvorstand gilt jeweils nur für ein Jahr. Nach der Teilnahme an der Diözesankonferenz ist der Bezirksvorstand durch die*den Delegierte*n umgehend zu informieren. Die*der entsandte Delegierte hat ebenfalls die Pflicht, bei der nächsten Bezirkskonferenz und der Bezirksversammlung über Verlauf und Inhalt der Diözesankonferenz und der Bezirksversammlung zu informieren.
Von Zeile 72 bis 81:
- Wenn in einem Diözesanverband die Ämter der Stufenleitung unbesetzt sind, dann kann die Diözesankonferenz ein Konferenzmitglied als Delegierte*n votieren, die*der durch den Diözesanvorstand entsandt wird und auf der Bundeskonferenz und der Diözesanversammlung stimmberechtigt ist. Außerdem ist jeweils ein*e Ersatzdelegierte*r zu votieren und durch den Diözesanvorstand zu entsenden. Die Entsendung durch den Diözesanvorstand gilt jeweils nur für ein Jahr. Nach der Teilnahme an der Bundeskonferenz ist der Diözesanvorstand durch die*den Delegierte*n umgehend zu informieren. Die*der entsandte Delegierte hat ebenfalls die Pflicht, bei der nächsten Diözesankonferenz über Verlauf und Inhalt der Bundeskonferenz und der Diözesanversammlung zu informieren.
Von Zeile 129 bis 133:
- Wenn im Bundesverband die Ämter der Stufenleitung unbesetzt sind, dann kann die Bundeskonferenz ein Konferenzmitglied als Delegierte*n votieren die*der durch den Bundesvorstand entsandt wird und auf der Bundesversammlung stimmberechtigt ist. Außerdem ist jeweils ein*e Ersatzdelegierte*r zu votieren und durch den Bundesvorstand zu entsenden. Die Ausnahmegenehmigung durch den Bundesvorstand gilt jeweils nur für ein Jahr. Die*der entsandte Delegierte hat ebenfalls die Pflicht, bei der nächsten Bundeskonferenz über Verlauf und Inhalt der Bundesversammlung zu informieren.

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