Die aktuelle Formulierung bezieht die Geschlächtsidentität auf die Vorstandsämter anstatt auf die Personen, die diese Ämter innehaben. In der aktuellen Fassung der Satzung der Diözesanebene gibt es keine Festleg von Geschlechtsidentitäten auf die Ämter im Diözesanvorstand, sondern eine Amtsunabhängige Regelung, welche sich auf die Personen bezieht, die die Ämter im Diözesanvorstand innehaben (vgl. Ziffer 29). Mein Vorschlag zur Umformulierung ist daher Regelungsunabhängig und gibt lediglich indirekt wieder, wie die Besetzung der Ämter im Diözesanvorstand geregelt ist. Dabei muss auch nicht das Kurat*innenamt ausgeklammert werden, da dies schon in Ziffer 29 passiert.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
| Antrag: | Geschlechtergerechte Repräsentation bei Vorstandsvakanz auf Diözesanebene |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Lyna Soddemann (Delegierte Fachbereich Inklusion) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 03.06.2026, 12:02 |

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