Maex Kroth:
Laut Beschlusslage kümmert sich die DPSG um Digitalisierung und das beinhaltet in der Digital-Strategie Absatz 4.3.2 auch eine vollständig digitale Mitgliedsverwaltung. Das beinhaltet meiner Meinung nach auch, dass sich jedes DPSG-Mitglied online einloggen kann und einen "Verbandsausweis als PDF" herunterladen - ähnlich wie die eFZ-Bescheinigung oder eine Immatrikulationsbescheinigung an einer Uni.
Ist es notwendig eine "Ersatzbescheingung durch den Vorstand" in der Satzung zu verankern oder reicht es nicht ein einheitliches Formular zu veröffentlichen, mit einem entsprechenden Hinweis, dass dies der Ersatz für den Verbandsausweis ist.
Das Kommentieren ist möglich: von 19.06.2022, 14:55 bis 21.05.2023, 16:00