Veranstaltung: | 93. Bundesversammlung 2025 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Cara-Milena Zaremba (Bundeskuratin Pfadfinderstufe), Ricarda Koch (Delegierte Pfadfinderstufe), Anton-Pauli Dallmeier (Delegierte*r Pfadfinderstufe), Marc Eppel (Delegierter Pfadfinderstufe), Steffen Ludwig (Delegierter Pfadfinderstufe) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.04.2025, 21:25 |
A24_SÄuOÄ: Änderung der Ordnung und der Satzungen aller Ebene entsprechend des neuen Stufennamens Pfadistufe
Titel:
Die 93. Bundesversammlung möge beschließen:
Die Mitgliedschaft in der Wölflingsstufe beginnt frühestens mit 6 Jahren und
endet spätestens mit 10 Jahren.
Die Mitgliedschaft in der Jungpfadfinderstufe beginnt frühestens mit 9 Jahren
und endet spätestens mit 13 Jahren.
Die Mitgliedschaft in der Pfadfinderstufe Pfadistufe beginnt frühestens mit 12
Jahren und endet spätestens mit 16 Jahren.
Die Mitgliedschaft in der Roverstufe beginnt frühestens mit 15 Jahren und endet
spätestens mit 20 Jahren.
[…]
Im Alter von 18 Jahren und mit dem Beginn der Leitungsausbildung können junge
Erwachsene die Leitung einer Wölflings-, Jungpfadfinder- oder Pfadfindergruppe
Pfadigruppe übernehmen.
Beispiel „Pfadfinderstufe“ Pfadistufe; wenn wir im Text die Mitglieder der Stufe
ansprechen, sprechen wir allerdings von „Pfadfinder*innen“ Pfadis. Besonders die
Wölflingsstufe hat uns vor einige Schwierigkeiten gestellt. Wenn wir von
Wölflingen sprechen, meinen wir auch hier immer alle Menschen.
Frühestens mit 12, spätestens mit 13 Jahren wechseln Kinder/Jugendliche von der
Jungpfadfinderin die Pfadfinderstufe Pfadistufe. Die Farbe der Pfadfinderstufe
Pfadistufe ist Grün.
Während der Zeit in der Pfadfinderstufe Pfadistufe durchlaufen die Jugendlichen
die Pubertät mit all ihren Höhen und Tiefen und sind auf der Suche nach sich
selbst und der eigenen Identität.
In der Regel besteht der Trupp der Pfadfinderstufe Pfadistufe aus allen
Pfadfinder*innen Pfadis eines Stammes und ihrem Leitungsteam. Der Trupp
(Großgruppe) besteht aus bis zu 25 Mitgliedern.
Gibt es in einem Stamm mehr als 25 Pfadfinder*innen Pfadis, empfiehlt es sich,
mehrere eigenständige Trupps nebeneinander zu bilden.
Persönliche Entwicklung jeder*jedes Einzelnen
In der Pfadfinderstufe Pfadistufe entwickeln sich die Jugendlichen zunehmend zu
eigenständig denkenden und handelnden Menschen. Sie lernen, ihr eigenes
Verhalten und ihre Entscheidungen kritisch zu hinterfragen.
Pfadfinder*innen Pfadis treffen ihre Entscheidungen bewusst und handeln danach.
Pfadfinder*innen Pfadis leben in der Gemeinschaft ihres Trupps und ihrer Runde.
Innerhalb dieser Gruppe entwickelt sich eine eigene Kultur mit eigenen Regeln.
Der Trupp handelt gemeinsam und übernimmt gemeinsam Verantwortung für
Entscheidungen, Unternehmen und Aktionen. Pfadfinder*innen Pfadis erleben sich
als Teil der DPSG und der weltweiten Pfadfinder*innenbewegung.
Die Jugendlichen in der Pfadfinderstufe Pfadistufe setzen sich aktiv für andere
ein und übernehmen Verantwortung. Dabei werden sie nicht nur in ihrem direkten
Umfeld aktiv. Sie kennen demokratische Strukturen und können sich in allen für
sie relevanten Ebenen des Verbandes engagieren und ihre Themen einbringen. Sie
vertreten die Runde oder den Trupp in den Strukturen, die im Stamm und im
Verband dafür vorgesehen sind (Abschnitt „Methoden“).
Pfadfinder*innen Pfadis verstehen, dass sie durch ihr Handeln Einfluss auf die
Gesellschaft nehmen können.
Pfadfinder*innen Pfadis setzen sich kritisch mit Spiritualität, Glaube, Kirche
und anderen Religionen und Konfessionen auseinander. Dadurch gelangen sie zu
eigenen Positionen und Überzeugungen.
Persönliche Entwicklung jeder*jedes Einzelnen
Wag es, dein Leben zu lieben!
Wag es, deinen eigenen Lebensstil zu finden!
Pfadfinder*innen Pfadis sind auf der Suche nach sich selbst. Um die eigene
Zukunft planen zu können, ist es notwendig, sich mit der eigenen Vergangenheit
bewusst auseinanderzusetzen. So werden sich die Jugendlichen zunehmend klarer
über die eigene Biografie und darüber, wer sie sind und wer sie sein wollen.
Jede*r Pfadfinder*in Pfadi lernt dabei, Verantwortung für die eigene Person zu
übernehmen, zu sich selbst zu stehen und für die getroffenen Entscheidungen
einzustehen. Mithilfe von Trupp und Leitungsteam lernen die einzelnen
Mitglieder, ihren eigenen Lebensstil zu finden. Dabei bekommen die Jugendlichen
den Raum, um sich auszuprobieren.
Wag es, dein Leben aktiv zu gestalten!
Wag es, den nächsten Schritt zu tun!
Wag es, deine Meinung zu vertreten!
Die Mitglieder bringen ihre eigenen Ideen voran und gestalten so gemeinsam den
Truppalltag. Durch das Einbringen jeder*jedes Einzelnen entwickelt sich eine
ganz individuelle Truppkultur. Die Regeln werden von allen Truppmitgliedern
gemeinsam aufgestellt und regelmäßig reflektiert und angepasst. Auch über die
Trupp- und Stammesgrenzen hinaus lernen Pfadfinder*innen Pfadis den Verband
kennen. Unternehmen und Vollversammlungen auf allen Ebenen des Verbandes bieten
die Möglichkeit, Kontakte zu anderen Pfadfinder*innenPfadis auf zubauen.
Pfadfinder*innen Pfadis erleben Gemeinschaft auch durch internationale
Begegnungen. Diese bieten Jugendlichen die Möglichkeit, sich mit anderen
Kulturen auseinanderzusetzen.
Wag es, deine Augen aufzumachen!
Wag es, dich für die Natur einzusetzen!
Wag es, dich für Gerechtigkeit einzusetzen!
Pfadfinder*innen Pfadis sollen lernen, selbst politisch zu handeln. Die
Handlungsfelder der DPSG sowie die Wagt-es-Sätze bieten eine Orientierung, wie
sich die Jugendlichen aktiv in die Gesellschaft einbringen können. Begleitet
durch ihre Leiter*innen setzen sie sich eigenständig die Themen, für die sie
einstehen möchten. Dabei tragen sie die notwendigen Informationen eigenständig
zusammen und können diese auch kritisch bewerten.
Durch die aktive Teilhabe an den demokratischen Strukturen des Verbandes lernen
die Jugendlichen, wie sie auch in der Gesellschaft an demokratischen Prozessen
teilhaben können. Ein ökologisch bewusstes Handeln ist fester Bestandteil der
DPSG und wird als solcher auch von den Leiter*innen im Truppalltag vorgelebt. In
Gruppenstunden setzen wir uns mit der Thematik inhaltlich auseinander, auf
Fahrten, Lagern und dem Hike leben wir dementsprechend.
Spiritualität ist fester Bestandteil des Truppalltags. Der Pfadfinder*innentrupp
Pfaditrupp gestaltet gemeinsam spirituelle Elemente, z. B. Morgen- und
Abendrunden und Gottesdienste. Den Pfadfinder*innen Pfadis wird auf diesem Weg
die Möglichkeit gegeben, sich mit der eigenen Spiritualität und ihrem Glauben
auseinanderzusetzen und entsprechend zu handeln.
Internationale Begegnungen bieten den Jugendlichen die Möglichkeit, sich mit
anderen Konfessionen und Religionen auseinanderzusetzen.
Einer der Bestandteile der pfadfinderischen Methode ist die Arbeit in Groß- und
Kleingruppen. Durch die Aufteilung von Trupp (Großgruppe) und Runde
(Kleingruppe) sollen vor allem große Trupps handlungsfähig bleiben. Runden
werden für längere Zeiträume als Rückzugsort und nicht nur aufgabenbezogen
gebildet.
Das Leben im Trupp ist der Mittelpunkt des Pfadfinder*innenalltags Pfadialltags.
Hier arbeiten die Mitglieder der Pfadfinderstufe Pfadistufe gemeinsam an
Unternehmen. Sie lernen sich kennen und wachsen zu einer Gemeinschaft zusammen.
Mit den anderen Mitgliedern ihrer Runde können die Pfadfinder*innen Pfadis die
Themen besprechen, die im Trupp keinen Platz finden. Die Runde gibt ihnen die
Sicherheit und das Vertrauen, das sie brauchen, um ihre Meinungen und Positionen
auch im Trupp gut zu vertreten. Die Pfadfinder*innen Pfadis bestimmen
selbstständig, mit der Unterstützung ihrer Leiter*innen, wie sich die Runden
zusammensetzen.
Pfadfinder*innen Pfadis lernen am besten durch ausprobieren. Damit sie aus
gemachten Erfahrungen lernen können, reflektieren sie ihr Handeln regelmäßig.
Grundlage für die Reflexion ist das vertrauensvolle Verhältnis untereinander.
Die gewonnenen Erkenntnisse dienen jeder*jedem Einzelnen als Grundlage für das
weitere Handeln. Leiter*innen unterstützen die Jugendlichen dabei, indem sie
gemeinsam mit dem Trupp reflektieren.
Die Projekte der Pfadfinderstufe Pfadistufe heißen Unternehmen. Unternehmen
bilden den Handlungsrahmen der Stufe. Die Mitglieder des Trupps entscheiden
gemeinsam, basierend auf ihren eigenen Interessen und Bedürfnissen, welche
Unternehmen sie in der Pfadfinderstufe angehen. Die Wagtes- Sätze dienen hierbei
als Anregung für die Ideen- und Entscheidungsfindung.
Mithilfe der Projektmethode plant der Trupp seine Unternehmen, die durch
gemeinsames Handeln und Erlebnisse gekennzeichnet sind. Das Leitungsteam
unterstützt bei der Durchführung der Unternehmen an den Stellen, an denen der
Trupp nicht eigenständig weiterarbeiten kann. Auf diesem Weg lernen Mädchen und
Jungen im Pfadfinder*innentrupp Pfaditrupp, selbstständig zu handeln und
strukturiert an Unternehmen zu arbeiten. Die Unternehmen des Trupps können
sowohl auf Stammesebene als auch auf allen anderen Ebenen des Verbandes
durchgeführt werden.
Das Gesetz der Pfadfinder*innen dient der Orientierung, nachdem die
Pfadfinder*innen Pfadis ihren Alltag gestalten.
Durch das Versprechen bejahen die Pfadfinder*innen Pfadis sowohl die Ziele des
Trupps als auch des Verbandes. Gleichzeitig bekräftigen sie damit ihre
Zugehörigkeit zur internationalen Pfadfinder*innenbewegung. Sie setzen sich mit
ihren persönlichen Zielen, ihrer Rolle im Trupp und im Verband sowie ihren
individuellen Bedürfnissen auseinander.
Mithilfe von Pfadfinder*innengesetz, Wagt-es-Sätzen und weiteren Impulsen
erarbeiten die Jugendlichen ihr persönliches Versprechen. Bei dieser Erarbeitung
erfahren sie Unterstützung von ihren Leiter*innen.
Die Mitglieder der Pfadfinderstufe Pfadistufe lernen, mehr und mehr
Verantwortung für sich, den Trupp und die Gesellschaft zu übernehmen. Dies
ermöglichen die demokratischen Strukturen unseres Verbandes.
Die*der Rundensprecher*in wird gemeinschaftlich von allen Mitgliedern einer
Runde gewählt. Sie*er vertritt die Interessen der Runde im Trupprat. Aufgabe des
Trupprats ist, über mögliche Unternehmen des Trupps zu beraten, Vorschläge für
mögliche Unternehmen aus den Runden zu koordinieren und Entscheidungsgrundlagen
für den Trupp zu erarbeiten. Die Themen des Trupprats werden durch die
Beratungen der einzelnen Runden bestimmt. Sollte es keine Runden geben,
entscheidet der ganze Trupp.
Alle Mitglieder des Trupps (ohne Leitungsteam) wählen die Truppsprecher*innen.
Alle Entscheidungen, die den ganzen Trupp betreffen, werden von allen
gemeinschaftlich beschlossen.
Die Vollversammlung bietet den Mitgliedern der Pfadfinderstufe Pfadistufe die
Möglichkeit, auf Bezirks-, Diözesan- oder Bundesebene über Stufenunternehmen auf
der entsprechenden Ebene zu entscheiden. An der Vollversammlung können alle
Mitglieder der Pfadfinderstufe Pfadistufe teilnehmen. Die jeweilige
Stufenleitung beruft die Vollversammlung ein, bereitet sie vor, stellt die
Dokumentation sicher und legt dabei fest, ob Truppsprecher*innen,
Rundensprecher*innen oder alle Mitglieder der Pfadfinderstufe Pfadistufe
Stimmrecht haben. Leiter*innen sind Gäste der Vollversammlung und können
moderierende Aufgaben wahrnehmen.
Die Wagt-es-Sätze stellen das Programm der Pfadfinderstufe Pfadistufe dar.
Pfadfinder*innen gehen Wagnisse ein, probieren sich aus und erfahren Neues. Sie
sind aufgefordert, die Zeit in der Pfadfinderstufe aktiv zu nutzen und ihr Leben
für sich zu entscheiden.
Der Leitungsstil im Pfadfinder*innentrupp Pfaditrupp ist
partner*innenschaftlich. Leiter*innen sehen sich als Teil des gesamten Trupps.
Die Jugendlichen treffen mit ihren Leiter*innen gemeinsam ihre Entscheidungen,
die den Truppalltag betreffen. Bei Unternehmen im Trupp handeln und entscheiden
die Truppmitglieder weitestgehend alleine.
Leiter*innen sind verantwortlich dafür, dass der Trupp Unternehmen umsetzen
kann. Dafür geben sie an den richtigen Stellen Impulse. Sie animieren und
motivieren die Jugendlichen, ins Handeln zu kommen. Sie helfen den Jugendlichen,
Normen, Werte und Regeln zu hinterfragen und für sich zu interpretieren.
Leiter*innen im Pfadfinder*innentrupp Pfaditrupp haben die Interessen,
Bedürfnisse und Grenzen aller Mitglieder des Trupps und auch die eigenen im
Blick, respektieren diese und übernehmen Mitverantwortung dafür, dass diese
geachtet werden. Auch bei gemeinsamen Erlebnissen in Gruppenstunden, auf dem
Hike und im Lager achten sie auf die Bedürfnisse jeder*jedes Einzelnen und
binden jedes Gruppenmitglied in die Prozesse mit ein.
Im Trupp und in den Runden herrscht eine vertrauensvolle Atmosphäre. Aufgabe der
Leiter*innen ist es, eine gemeinsame Kultur im Umgang mit Konflikten zu
entwickeln. Diese offene und vertraute Gemeinschaft bietet den Truppmitgliedern
die Möglichkeit, über ihre Gefühle und die Themen, die sie beschäftigen, offen
zu reden. In dieser Atmosphäre ermutigen Leiter*innen die Einzelnen, sich mit
ihren Lebensentwürfen auseinanderzusetzen und den Blick nach vorne zu richten.
Leiter*innen sind sich ihrer Vorbildfunktion für ihren Trupp bewusst. Sie geben
den Jugendlichen die Möglichkeit, sich kritisch mit den eigenen Werten und denen
des Verbandes auseinanderzusetzen. Sie gehen offen und authentisch mit ihrem
Glauben und auch ihren Zweifeln um und ermutigen auch die Gruppenmitglieder,
sich mit Spiritualität und Glaube zu beschäftigen. Leiter*innen unterstützen die
Jugendlichen bei der Entwicklung ihrer eigenen Spiritualität und ihrer
persönlichen Werte.
In der Regel mit 16 Jahren, frühestens aber mit 15 Jahren, wechseln Jugendliche
von der Pfadfinder Pfadi- in die Roverstufe. Die Zugehörigkeit zur Roverstufe
endet mit 20 Jahren. Die Farbe der Roverstufe ist Rot.
- Pfadfinderstufe Pfadistufe: „Pfadfinder*innen Pfadis erleben Gemeinschaft auch
durch internationale Begegnungen. Diese bieten Jugendlichen die Möglichkeit,
sich mit anderen Kulturen auseinanderzusetzen.“
„Internationale Begegnungen bieten den Jugendlichen die Möglichkeit, sich mit
anderen Konfessionen und Religionen auseinanderzusetzen.“
Die Stimmen der Bundesleitung dürfen ein Viertel der Stimmen der
Bundesversammlung nicht übersteigen. Die Mitglieder des Bundesvorstands haben in
jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der besetzten
Ämter und nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder ausgegangen.
Die kirchliche Beauftragung für Bundeskurat*innen einer Altersstufe wird von
der*dem Bundeskurat*in in Rücksprache mit dem Jugendbischof erteilt.
27a. Die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder-
Pfadi- und Roverstufe bestehen aus je zwei Personen, einer*einem Referent*in und
einer*einem Stufenkurat*in. Falls das Amt der*des Stufenkurat*in nicht besetzt
werden kann, kann die Stufenleitung mit einer*einem weiteren Referent*in besetzt
werden. In der Stufenleitung sollen Menschen unterschiedlicher
Geschlechtsidentitäten vertreten sein.
- die Leitung des Verbandes im Rahmen der Ordnung, den Satzungen der Bundes-
, Diözesan- , Bezirks- und Stammesebene und den Beschlüssen der
Bundesversammlung des Verbandes,
- die Berufung der Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-,
Pfadfinder- Pfadi- und Roverstufe auf Vorschlag der betreffenden
Bundeskonferenz,
- die Berufung von Fachreferent*innen für Inklusion, Ökologie und
Internationale Gerechtigkeit auf Vorschlag der betreffenden Fachkonferenz,
- die Berufung der Mitglieder der Bundesarbeitskreise auf Vorschlag der
jeweiligen Stufenleitung, der Facharbeitskreise auf Vorschlag der*des
Fachreferent*in und des Internationalen Arbeitskreises auf Vorschlag der
Beauftragten für Internationales und
- die Genehmigung von Ergänzungsregelungen von Diözesanverbänden zu deren
Satzungen nach Beratung mit dem Hauptausschuss.
47. (1) Für die Berufung von Bundesstufenreferent*innen und
Bundesstufenkurat*innen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- Pfadi-und
Roverstufe sowie den Bundesfachreferent*innen der Fachbereiche Inklusion,
Internationale Gerechtigkeit und Ökologie gilt:
- Die Berufungszeit beträgt drei Jahre. Nach Ablauf der Berufungszeit muss
die entsprechende Bundeskonferenz einen neuen Vorschlag aussprechen.
Wiedervorschlag ist mehrmals möglich.
- Der Bundesvorstand hat das Recht, die Bundesreferent*innen und
Bundesstufenkurat*innen nach Anhörung der jeweiligen Bundeskonferenz
abzuberufen. Über die Entscheidung des Bundesvorstands sind die Mitglieder
der jeweiligen Bundeskonferenz zeitnah zu informieren.
Die Stimmen der Diözesanleitung dürfen ein Viertel der Stimmen der
Diözesanversammlung nicht übersteigen. Die Mitglieder des Diözesanvorstands
haben in jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der
besetzten Ämter, nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder, ausgegangen.
- die Fachreferent*innen der Diözesanleitung für Inklusion, Internationale
Gerechtigkeit und Ökologie sowie die*der Diözesanbeauftragte für
Internationale Arbeit. Die kirchliche Beauftragung für Diözesankurat*innen
einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof erbeten werden.
25a. Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- Pfadi-
und Roverstufe bestehen aus je zwei Personen, einer*einem Referent*in und
einer*einem Stufenkurat*in. Falls das Amt der*des Stufenkurat*in nicht besetzt
werden kann, kann die Stufenleitung mit einer*einem weiteren Referent*in besetzt
werden. In der Stufenleitung sollen Menschen unterschiedlicher
Geschlechtsidentitäten vertreten sein.
26. Mit beratender Stimme nehmen die*der hauptberufliche Geschäftsführer*in und
die hauptberuflichen Referent*innen der Diözesanleitung und nach Bedarf weitere
Mitglieder der Diözesanarbeitskreise der Wölflingsstufe, Jungpfadfinderstufe,
Pfadfinderstufe Pfadistufe, Roverstufe sowie weitere Fachreferent*innen der
Diözesanleitung an den Arbeitstagungen der Diözesanleitung teil.
- die Leitung des Diözesanverbandes im Rahmen der Ordnung, den Satzungen der
Bundes-, Diözesan-, Bezirks- und Stammesebene des Verbandes sowie den
Beschlüssen des Verbandes und des Diözesanverbandes,
- die Berufung der Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-,
Pfadfinder- Pfadi- und Roverstufe auf Vorschlag der betreffenden
Diözesankonferenz,
- die Berufung von Diözesanfachreferent*innen für Inklusion, Ökologie und
Internationale Gerechtigkeit auf Vorschlag der betreffenden Fachkonferenz,
- die Berufung der Mitglieder der Diözesanarbeitskreise auf Vorschlag der
jeweiligen Diözesanstufenleitung und der Facharbeitskreise auf Vorschlag
der*des Diözesanfachreferent*in,
40. Sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in Stämme gliedert,
werden Stämme vom Diözesanvorstand anerkannt. Der Diözesanvorstand soll einen
Stamm anerkennen, wenn mindestens zwei arbeitsfähige Stufen, davon eine in der
Pfadfinder- Pfadi- oder Roverstufe, vorhanden sind und eine ausreichende Zahl
Erwachsener zur Übernahme der Aufgaben im Stamm vorhanden ist. Über die
Arbeitsfähigkeit der Stufen trifft die Ordnung des Verbandes Festlegungen. Bei
Wegfall der Voraussetzungen soll der Diözesanvorstand die Anerkennung
widerrufen. Gruppen, deren Anerkennung als Stamm widerrufen wurde, werden vom
Diözesanvorstand im Regelfall einem Stamm angeschlossen.
47. (1) Für die Berufung von Diözesanstufenreferent*innen und
Diözesanstufenkurat*innen der Wölflings-, Jungpfadfinder, Pfadfinder- Pfadi- und
Roverstufe sowie den Diözesanfachreferent*innen der Fachbereiche Inklusion,
Internationale Gerechtigkeit und Ökologie gilt:
- Die Berufung erfolgt durch den jeweiligen Diözesanvorstand nach Vorschlag
durch die Diözesankonferenz.
- Die Berufungszeit beträgt drei Jahre. Nach Ablauf der Berufungszeit muss
die entsprechende Diözesankonferenz einen neuen Vorschlag aussprechen.
Wiedervorschlag ist mehrmals möglich.
- Der Diözesanvorstand hat das Recht, die Diözesanreferent*innen und
Diözesanstufenkurat*innen nach Anhörung der jeweiligen Diözesankonferenz
abzuberufen. Über die Entscheidung des Diözesanvorstands sind die
Mitglieder der jeweiligen Diözesankonferenz zeitnah zu informieren.
- Die Diözesanreferent*innen und Diözesanstufenkurat*innen üben ihr Amt im
Falle eines Wechsels im Diözesanvorstand bis zum Ende der eigenen Amtszeit
oder einer Abberufung durch den Diözesanvorstand weiter aus.
Die Stimmen der Bezirksleitung dürfen ein Viertel der Stimmen der
Bezirksversammlung nicht übersteigen. Die Mitglieder des Bezirksvorstands haben
in jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der besetzten
Ämter, nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder, ausgegangen.
Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskurat*innen einer Altersstufe kann beim
Diözesanbischof erbeten werden.
26a. Die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder-
Pfadi- und Roverstufe bestehen aus je zwei Personen, einer*einem Referent*in und
einer*einem Stufenkurat*in. Falls das Amt der*des Stufenkurat*in nicht besetzt
werden kann, kann die Stufenleitung mit einer*einem weiteren Referent*in besetzt
werden. In der Stufenleitung sollen Menschen mit unterschiedlicher
Geschlechtsidentität vertreten sein.
27. Mit beratender Stimme nehmen nach Bedarf weitere Mitglieder der
Bezirksarbeitskreise der Wölflings-, der Jungpfadfinder-, der Pfadfinder- Pfadi-
, der Roverstufe sowie weitere Fachreferent*innen an den Arbeitstagungen der
Bezirksleitung teil.
- die Leitung des Bezirks im Rahmen der Ordnung, den Satzungen der Bundes-,
Diözesan-, Bezirks- und Stammesebene des Verbandes sowie den Beschlüssen
des Verbandes, des Diözesanverbandes und des Bezirks,
- die Berufung der Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-,
Pfadfinder- Pfadi- und Roverstufe auf Vorschlag der betreffenden
Bezirkskonferenz,
- die Berufung der Mitglieder der Bezirksarbeitskreise auf Vorschlag der
jeweiligen Stufenleitung und der Facharbeitskreise auf Vorschlag der*des
Fachreferent*in,
38. Stämme werden vom Bezirksvorstand anerkannt. Der Bezirksvorstand soll einen
Stamm anerkennen, wenn mindestens zwei arbeitsfähige Stufen, davon eine in der
Pfadfinder- Pfadi- oder Roverstufe, vorhanden sind und eine ausreichende Zahl
Erwachsener zur Übernahme der Aufgaben im Stamm vorhanden ist. Über die
Arbeitsfähigkeit der Stufen trifft die Ordnung des Verbandes Festlegungen. Bei
Wegfall der Voraussetzungen soll der Bezirksvorstand die Anerkennung widerrufen.
Gruppen, deren Anerkennung als Stamm widerrufen wurde, werden vom
Bezirksvorstand einem Stamm angeschlossen. Der Diözesanvorstand des zugeordneten
Diözesanverbandes kann Ausnahmen zulassen.
45. (1) Für die Berufung von Bezirksstufenreferent*innen und
Bezirksstufenkurat*innen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- Pfadi- und
Roverstufe sowie den Bezirksfachreferent*innen der Fachbereiche Inklusion,
Internationale Gerechtigkeit und Ökologie gilt:
- Die Berufung erfolgt durch den Bezirksvorstand; im Falle von
Bezirksstufenreferent*innen sowie Bezirksstufenkurat*innen nach Vorschlag
durch die Bezirkskonferenz.
- Die Berufungszeit beträgt drei Jahre. Nach Ablauf der Berufungszeit von
Bezirksstufenreferent*innen sowie Bezirksstufenkurat*innen muss die
entsprechende Bezirkskonferenz einen neuen Vorschlag aussprechen.
Wiedervorschlag ist mehrmals möglich.
- Der Bezirksvorstand hat das Recht, die Bezirksreferent*innen und
Bezirksstufenkurat*innen abzuberufen; im Falle von
Bezirksstufenreferent*innen sowie Bezirksstufenkurat*innen nach Anhörung
der Bezirkskonferenz. Über die Entscheidung des Bezirksvorstands sind die
Mitglieder der jeweiligen Bezirkskonferenz zeitnah zu informieren.
- Die Bezirksreferent*innen und Bezirksstufenkurat*innen üben ihr Amt im
Falle eines Wechsels im Bezirksvorstand bis zum Ende der eigenen Amtszeit
oder einer Abberufung durch den Bezirksvorstand weiter aus.
1a. Die Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder*innentrupps, Pfadfinder*innentrupps
Pfaditrupps, und Rover*innenrunden bilden den Stamm in einer Pfarrei (gem. Can.
515 §1 CIC) oder mehreren Pfarreien. In einer Pfarrei können mehrere Stämme
gebildet werden. Stämme können sich auch über eine oder mehrere politische
Gemeinden erstrecken. In Schulen, Internate und Heimen können eigene Stämme
gebildet werden.
19a. Die Stammesversammlung kann beschließen, dass die Aufgaben der
Stammesleitung von der Stammesleiter*innenrunde übernommen werden. Übernimmt die
Stammesleiter*innenrunde die Aufgaben der Stammesleitung, sind der
Stammesvorstand sowie die Leiter*innen der Wölflingsmeuten,
Jungpfadfinder*innentrupps, Pfadfinder*innentrupps Pfaditrupps,
Rover*innenrunden und ggf. Bibergruppen stimmberechtigt.
- pro Stufe jeweils die*der Sprecher*in der Leitungsteams der
Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder*innentrupps, Pfadfinder*innentrupps
Pfaditrupps und Rover*innenrunden und
Mit beratender Stimme nehmen die weiteren Leiter*innen die vom Stammesvorstand
berufenen Fachreferent*innen, weitere Mitarbeitende sowie die Elternvertretung
nach Bedarf an den Arbeitstagungen der Stammesleitung teil. Arbeitstagungen der
Stammesleitung finden mindestens zweimal im Jahr statt. Der Stammesvorstand lädt
hierzu ein und leitet die Tagung. Ferner ist die Stammesleitung einzuberufen,
wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe
einer Tagesordnung verlangt.
- die Leitung des Stammes im Rahmen der Ordnung, den Satzungen der Bundes‐,
Diözesan‐, Bezirks‐ und Stammesebene des Verbandes sowie den Beschlüssen
des Verbandes, des Diözesanverbandes, des Bezirks und des Stammes,
- die Berufung der Leitungsteams der Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder*innen‐
und Pfadfinder*innentruppsPfaditrupps nach Anhörung der Stammesleitung und
nach Anhörung der Mitglieder dieser Gruppen,
34. Die Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder*innentrupps, Pfadfinder*innentrupps
Pfaditrupps, Rover*innenrunden und ggf. die Bibergruppen werden jeweils von
einem Leitungsteam geleitet.
Zur*zum Leiter*in der Wölflings‐, Jungpfadfinder‐, Pfadfinderstufe Pfadistufe
und ggf. der Bibergruppen kann berufen werden, die*der volljährig ist und den
Einstieg der Woodbadgeausbildung absolviert hat.
Die Leitungsteams sind für die pädagogische Arbeit in den Gruppen
verantwortlich. Sie arbeiten in Verbindung mit dem Stammesvorstand im Rahmen der
Ordnung des Verbandes und der Beschlüsse der Stammesleitung selbstständig. Die
Aufgaben ergeben sich im Einzelnen aus der Ordnung des Verbandes und der
Programmatik der Altersstufen. Die Leitungsteams der Stufen benennen eine*n
Sprecher*in pro Stufe, die*der diese in der
35. Die Eltern der Mitglieder der Wölflingsmeuten, der
Jungpfadfinder*innentrupps, der Pfadfinder*innentruppsPfaditrupps und ggf. der
Bibergruppen bilden die Elternversammlung. Der Stammesvorstand lädt dazu ein und
leitet diese gemeinsam mit der Elternvertretung. Die Elternversammlung ist ohne
Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Die Mitglieder der
Stammesleiter*innenrunde sind beratende Mitglieder der Elternversammlung.
38. Stämme werden vom Bezirksvorstand anerkannt. Der Bezirksvorstand soll einen
Stamm anerkennen, wenn mindestens zwei arbeitsfähige Stufen, davon eine in der
Pfadfinder‐ Pfadi- oder Roverstufe, vorhanden sind und eine ausreichende Zahl
Erwachsener zur Übernahme der Aufgaben im Stamm vorhanden ist. Über die
Arbeitsfähigkeit der Stufen trifft die Ordnung des Verbandes Festlegungen. Bei
Wegfall der Voraussetzungen soll der Bezirksvorstand die Anerkennung widerrufen.
Gruppen, deren Anerkennung als Stamm widerrufen wurde, werden vom
Bezirksvorstand im Regelfall einem Stamm angeschlossen. Der Diözesanvorstand
kann Ausnahmen zulassen.
Sofern sich der zugeordnete Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in Stämme
gliedert, ist der Diözesanvorstand für die Anerkennung und den Widerruf der
Anerkennung von Stämmen verantwortlich.
45. Für die Berufung und Abberufung von Leiter*innen der Wölflings‐,
Jungpfadfinder‐, Pfadfinderstufe Pfadistufe und ggf. der Bibergruppen gilt:
- Der Stammesvorstand hat das Recht, die Leiter*innen nach Anhörung der
jeweiligen Gruppen und der Stammesleitung abzuberufen. Über die
Entscheidung des Stammesvorstands sind diese zeitnah zu informieren.
- Die Leiter*innen üben ihr Amt im Falle eines Wechsels im Stammesvorstand
bis zu einer Abberufung durch den Stammesvorstand weiter aus.
Begründung der Antragsteller*innen:
Nach dem Beschluss der 92. Bundesversammlung zur Umbenennung des Verbands ist in der Pfadfinderstufe allgemein und besonders im Vorfeld, und auf der Bundeskonferenz 2024 in Babenhausen erneut über eine Namensänderung des Stufennamens diskutiert worden. Die Änderung von „Pfadfinderstufe“ zu „Pfadistufe“ bringt nicht nur den gelebten Sprachgebrauch der Jugendlichen und Leiter*innen, sondern auch die vom Verband angestrebte Genderneutralität zum Ausdruck. Weiter ist nun eine Differenzierung von Pfadis sowie eine sprachliche eindeutige Abgrenzung zu allen weiteren Pfadfinder*innen möglich.