Änderungen von A24_SÄuOÄ zu A24_SÄuOÄNEU
Ursprüngliche Version: | A24_SÄuOÄ |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 16.04.2025, 21:25 |
Neue Version: | A24_SÄuOÄNEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 30.05.2025, 23:25 |
Titel:
Die 93. Bundesversammlung möge beschließen:
Von Zeile 1 bis 612:
1. Die Ordnung der DPSG folgendermaßen zu ändern:
- Der Name „Pfadfinderstufe“ ändert sich zu „Pfadistufe“. Pfadfinder*innen zwischen 12 und 16 Jahren werden nun als „Pfadis“ bezeichnet.
Pfadfinderisches Leben in den vier Altersstufen
- Der Bundesvorstand wird beauftragt und ermächtigt, die Satzungen und Ordnungen mit dem Stand vom 02. Juni 2025 an die unter Ziffer 1 beschlossene Umbenneung der Pfadfinderstufe (künftig Pfadistufe) anzupassen. Diese Ermächtigung erlischt mit Ablauf des 30.4.2026.
Das pfadfinderische Leben in der DPSG findet in vier Altersstufen statt:
Die Mitgliedschaft in der Wölflingsstufe beginnt frühestens mit 6 Jahren und endet spätestens mit 10 Jahren.
Die Mitgliedschaft in der Jungpfadfinderstufe beginnt frühestens mit 9 Jahren und endet spätestens mit 13 Jahren.
Die Mitgliedschaft in der Pfadfinderstufe Pfadistufe beginnt frühestens mit 12 Jahren und endet spätestens mit 16 Jahren.
Die Mitgliedschaft in der Roverstufe beginnt frühestens mit 15 Jahren und endet spätestens mit 20 Jahren.
[…]
Im Alter von 18 Jahren und mit dem Beginn der Leitungsausbildung können junge Erwachsene die Leitung einer Wölflings-, Jungpfadfinder- oder Pfadfindergruppe Pfadigruppe übernehmen.
Anpassung der Präambel
Beispiel „Pfadfinderstufe“ Pfadistufe; wenn wir im Text die Mitglieder der Stufe ansprechen, sprechen wir allerdings von „Pfadfinder*innen“ Pfadis. Besonders die Wölflingsstufe hat uns vor einige Schwierigkeiten gestellt. Wenn wir von Wölflingen sprechen, meinen wir auch hier immer alle Menschen.
Pfadfinderstufe Pfadistufe
Frühestens mit 12, spätestens mit 13 Jahren wechseln Kinder/Jugendliche von der Jungpfadfinderin die Pfadfinderstufe Pfadistufe. Die Farbe der Pfadfinderstufe Pfadistufe ist Grün.
Lebenswelten
Während der Zeit in der Pfadfinderstufe Pfadistufe durchlaufen die Jugendlichen die Pubertät mit all ihren Höhen und Tiefen und sind auf der Suche nach sich selbst und der eigenen Identität.
Strukturen
In der Regel besteht der Trupp der Pfadfinderstufe Pfadistufe aus allen Pfadfinder*innen Pfadis eines Stammes und ihrem Leitungsteam. Der Trupp (Großgruppe) besteht aus bis zu 25 Mitgliedern.
Gibt es in einem Stamm mehr als 25 Pfadfinder*innen Pfadis, empfiehlt es sich, mehrere eigenständige Trupps nebeneinander zu bilden.
Ziele
Persönliche Entwicklung jeder*jedes Einzelnen
In der Pfadfinderstufe Pfadistufe entwickeln sich die Jugendlichen zunehmend zu eigenständig denkenden und handelnden Menschen. Sie lernen, ihr eigenes Verhalten und ihre Entscheidungen kritisch zu hinterfragen.
Pfadfinder*innen Pfadis treffen ihre Entscheidungen bewusst und handeln danach.
Gemeinschaft
Pfadfinder*innen Pfadis leben in der Gemeinschaft ihres Trupps und ihrer Runde. Innerhalb dieser Gruppe entwickelt sich eine eigene Kultur mit eigenen Regeln. Der Trupp handelt gemeinsam und übernimmt gemeinsam Verantwortung für Entscheidungen, Unternehmen und Aktionen. Pfadfinder*innen Pfadis erleben sich als Teil der DPSG und der weltweiten Pfadfinder*innenbewegung.
Verantwortung für die Gesellschaft
Die Jugendlichen in der Pfadfinderstufe Pfadistufe setzen sich aktiv für andere ein und übernehmen Verantwortung. Dabei werden sie nicht nur in ihrem direkten Umfeld aktiv. Sie kennen demokratische Strukturen und können sich in allen für sie relevanten Ebenen des Verbandes engagieren und ihre Themen einbringen. Sie vertreten die Runde oder den Trupp in den Strukturen, die im Stamm und im Verband dafür vorgesehen sind (Abschnitt „Methoden“).
Pfadfinder*innen Pfadis verstehen, dass sie durch ihr Handeln Einfluss auf die Gesellschaft nehmen können.
Den eigenen Glauben finden
Pfadfinder*innen Pfadis setzen sich kritisch mit Spiritualität, Glaube, Kirche und anderen Religionen und Konfessionen auseinander. Dadurch gelangen sie zu eigenen Positionen und Überzeugungen.
Inhalte
Persönliche Entwicklung jeder*jedes Einzelnen
Wag es, dein Leben zu lieben!
Wag es, deinen eigenen Lebensstil zu finden!
Pfadfinder*innen Pfadis sind auf der Suche nach sich selbst. Um die eigene Zukunft planen zu können, ist es notwendig, sich mit der eigenen Vergangenheit bewusst auseinanderzusetzen. So werden sich die Jugendlichen zunehmend klarer über die eigene Biografie und darüber, wer sie sind und wer sie sein wollen.
Jede*r Pfadfinder*in Pfadi lernt dabei, Verantwortung für die eigene Person zu übernehmen, zu sich selbst zu stehen und für die getroffenen Entscheidungen einzustehen. Mithilfe von Trupp und Leitungsteam lernen die einzelnen Mitglieder, ihren eigenen Lebensstil zu finden. Dabei bekommen die Jugendlichen den Raum, um sich auszuprobieren.
Gemeinschaft
Wag es, dein Leben aktiv zu gestalten!
Wag es, den nächsten Schritt zu tun!
Wag es, deine Meinung zu vertreten!
Die Mitglieder bringen ihre eigenen Ideen voran und gestalten so gemeinsam den Truppalltag. Durch das Einbringen jeder*jedes Einzelnen entwickelt sich eine ganz individuelle Truppkultur. Die Regeln werden von allen Truppmitgliedern gemeinsam aufgestellt und regelmäßig reflektiert und angepasst. Auch über die Trupp- und Stammesgrenzen hinaus lernen Pfadfinder*innen Pfadis den Verband kennen. Unternehmen und Vollversammlungen auf allen Ebenen des Verbandes bieten die Möglichkeit, Kontakte zu anderen Pfadfinder*innenPfadis auf zubauen.
Pfadfinder*innen Pfadis erleben Gemeinschaft auch durch internationale Begegnungen. Diese bieten Jugendlichen die Möglichkeit, sich mit anderen Kulturen auseinanderzusetzen.
Verantwortung für die Gesellschaft
Wag es, deine Augen aufzumachen!
Wag es, dich für die Natur einzusetzen!
Wag es, dich für Gerechtigkeit einzusetzen!
Pfadfinder*innen Pfadis sollen lernen, selbst politisch zu handeln. Die Handlungsfelder der DPSG sowie die Wagt-es-Sätze bieten eine Orientierung, wie sich die Jugendlichen aktiv in die Gesellschaft einbringen können. Begleitet durch ihre Leiter*innen setzen sie sich eigenständig die Themen, für die sie einstehen möchten. Dabei tragen sie die notwendigen Informationen eigenständig zusammen und können diese auch kritisch bewerten.
Durch die aktive Teilhabe an den demokratischen Strukturen des Verbandes lernen die Jugendlichen, wie sie auch in der Gesellschaft an demokratischen Prozessen teilhaben können. Ein ökologisch bewusstes Handeln ist fester Bestandteil der DPSG und wird als solcher auch von den Leiter*innen im Truppalltag vorgelebt. In Gruppenstunden setzen wir uns mit der Thematik inhaltlich auseinander, auf Fahrten, Lagern und dem Hike leben wir dementsprechend.
Den eigenen Glauben finden
Wag es, nach dem Sinn des Lebens zu suchen!
Spiritualität ist fester Bestandteil des Truppalltags. Der Pfadfinder*innentrupp Pfaditrupp gestaltet gemeinsam spirituelle Elemente, z. B. Morgen- und Abendrunden und Gottesdienste. Den Pfadfinder*innen Pfadis wird auf diesem Weg die Möglichkeit gegeben, sich mit der eigenen Spiritualität und ihrem Glauben auseinanderzusetzen und entsprechend zu handeln.
Internationale Begegnungen bieten den Jugendlichen die Möglichkeit, sich mit anderen Konfessionen und Religionen auseinanderzusetzen.
Methoden
Groß- und Kleingruppe
Einer der Bestandteile der pfadfinderischen Methode ist die Arbeit in Groß- und Kleingruppen. Durch die Aufteilung von Trupp (Großgruppe) und Runde (Kleingruppe) sollen vor allem große Trupps handlungsfähig bleiben. Runden werden für längere Zeiträume als Rückzugsort und nicht nur aufgabenbezogen gebildet.
Das Leben im Trupp ist der Mittelpunkt des Pfadfinder*innenalltags Pfadialltags. Hier arbeiten die Mitglieder der Pfadfinderstufe Pfadistufe gemeinsam an Unternehmen. Sie lernen sich kennen und wachsen zu einer Gemeinschaft zusammen.
Mit den anderen Mitgliedern ihrer Runde können die Pfadfinder*innen Pfadis die Themen besprechen, die im Trupp keinen Platz finden. Die Runde gibt ihnen die Sicherheit und das Vertrauen, das sie brauchen, um ihre Meinungen und Positionen auch im Trupp gut zu vertreten. Die Pfadfinder*innen Pfadis bestimmen selbstständig, mit der Unterstützung ihrer Leiter*innen, wie sich die Runden zusammensetzen.
Learning by Doing
Pfadfinder*innen Pfadis lernen am besten durch ausprobieren. Damit sie aus gemachten Erfahrungen lernen können, reflektieren sie ihr Handeln regelmäßig. Grundlage für die Reflexion ist das vertrauensvolle Verhältnis untereinander. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen jeder*jedem Einzelnen als Grundlage für das weitere Handeln. Leiter*innen unterstützen die Jugendlichen dabei, indem sie gemeinsam mit dem Trupp reflektieren.
Das Unternehmen
Die Projekte der Pfadfinderstufe Pfadistufe heißen Unternehmen. Unternehmen bilden den Handlungsrahmen der Stufe. Die Mitglieder des Trupps entscheiden gemeinsam, basierend auf ihren eigenen Interessen und Bedürfnissen, welche Unternehmen sie in der Pfadfinderstufe angehen. Die Wagtes- Sätze dienen hierbei als Anregung für die Ideen- und Entscheidungsfindung.
Mithilfe der Projektmethode plant der Trupp seine Unternehmen, die durch gemeinsames Handeln und Erlebnisse gekennzeichnet sind. Das Leitungsteam unterstützt bei der Durchführung der Unternehmen an den Stellen, an denen der Trupp nicht eigenständig weiterarbeiten kann. Auf diesem Weg lernen Mädchen und Jungen im Pfadfinder*innentrupp Pfaditrupp, selbstständig zu handeln und strukturiert an Unternehmen zu arbeiten. Die Unternehmen des Trupps können sowohl auf Stammesebene als auch auf allen anderen Ebenen des Verbandes durchgeführt werden.
Gesetz und Versprechen
Das Gesetz der Pfadfinder*innen dient der Orientierung, nachdem die Pfadfinder*innen Pfadis ihren Alltag gestalten.
Durch das Versprechen bejahen die Pfadfinder*innen Pfadis sowohl die Ziele des Trupps als auch des Verbandes. Gleichzeitig bekräftigen sie damit ihre Zugehörigkeit zur internationalen Pfadfinder*innenbewegung. Sie setzen sich mit ihren persönlichen Zielen, ihrer Rolle im Trupp und im Verband sowie ihren individuellen Bedürfnissen auseinander.
Mithilfe von Pfadfinder*innengesetz, Wagt-es-Sätzen und weiteren Impulsen erarbeiten die Jugendlichen ihr persönliches Versprechen. Bei dieser Erarbeitung erfahren sie Unterstützung von ihren Leiter*innen.
Mitbestimmung
Die Mitglieder der Pfadfinderstufe Pfadistufe lernen, mehr und mehr Verantwortung für sich, den Trupp und die Gesellschaft zu übernehmen. Dies ermöglichen die demokratischen Strukturen unseres Verbandes.
Die*der Rundensprecher*in wird gemeinschaftlich von allen Mitgliedern einer Runde gewählt. Sie*er vertritt die Interessen der Runde im Trupprat. Aufgabe des Trupprats ist, über mögliche Unternehmen des Trupps zu beraten, Vorschläge für mögliche Unternehmen aus den Runden zu koordinieren und Entscheidungsgrundlagen für den Trupp zu erarbeiten. Die Themen des Trupprats werden durch die Beratungen der einzelnen Runden bestimmt. Sollte es keine Runden geben, entscheidet der ganze Trupp.
Alle Mitglieder des Trupps (ohne Leitungsteam) wählen die Truppsprecher*innen. Alle Entscheidungen, die den ganzen Trupp betreffen, werden von allen gemeinschaftlich beschlossen.
Die Vollversammlung bietet den Mitgliedern der Pfadfinderstufe Pfadistufe die Möglichkeit, auf Bezirks-, Diözesan- oder Bundesebene über Stufenunternehmen auf der entsprechenden Ebene zu entscheiden. An der Vollversammlung können alle Mitglieder der Pfadfinderstufe Pfadistufe teilnehmen. Die jeweilige Stufenleitung beruft die Vollversammlung ein, bereitet sie vor, stellt die Dokumentation sicher und legt dabei fest, ob Truppsprecher*innen, Rundensprecher*innen oder alle Mitglieder der Pfadfinderstufe Pfadistufe Stimmrecht haben. Leiter*innen sind Gäste der Vollversammlung und können moderierende Aufgaben wahrnehmen.
Wagnis
Die Wagt-es-Sätze stellen das Programm der Pfadfinderstufe Pfadistufe dar. Pfadfinder*innen gehen Wagnisse ein, probieren sich aus und erfahren Neues. Sie sind aufgefordert, die Zeit in der Pfadfinderstufe aktiv zu nutzen und ihr Leben für sich zu entscheiden.
Leitungsverständnis
Leiten mitten im Trupp
Der Leitungsstil im Pfadfinder*innentrupp Pfaditrupp ist partner*innenschaftlich. Leiter*innen sehen sich als Teil des gesamten Trupps. Die Jugendlichen treffen mit ihren Leiter*innen gemeinsam ihre Entscheidungen, die den Truppalltag betreffen. Bei Unternehmen im Trupp handeln und entscheiden die Truppmitglieder weitestgehend alleine.
Impulsgeber*innen
Leiter*innen sind verantwortlich dafür, dass der Trupp Unternehmen umsetzen kann. Dafür geben sie an den richtigen Stellen Impulse. Sie animieren und motivieren die Jugendlichen, ins Handeln zu kommen. Sie helfen den Jugendlichen, Normen, Werte und Regeln zu hinterfragen und für sich zu interpretieren.
Look at the child
Leiter*innen im Pfadfinder*innentrupp Pfaditrupp haben die Interessen, Bedürfnisse und Grenzen aller Mitglieder des Trupps und auch die eigenen im Blick, respektieren diese und übernehmen Mitverantwortung dafür, dass diese geachtet werden. Auch bei gemeinsamen Erlebnissen in Gruppenstunden, auf dem Hike und im Lager achten sie auf die Bedürfnisse jeder*jedes Einzelnen und binden jedes Gruppenmitglied in die Prozesse mit ein.
Vertrauen und Offenheit
Im Trupp und in den Runden herrscht eine vertrauensvolle Atmosphäre. Aufgabe der Leiter*innen ist es, eine gemeinsame Kultur im Umgang mit Konflikten zu entwickeln. Diese offene und vertraute Gemeinschaft bietet den Truppmitgliedern die Möglichkeit, über ihre Gefühle und die Themen, die sie beschäftigen, offen zu reden. In dieser Atmosphäre ermutigen Leiter*innen die Einzelnen, sich mit ihren Lebensentwürfen auseinanderzusetzen und den Blick nach vorne zu richten.
Vorbilder und Unterstützer*innen
Leiter*innen sind sich ihrer Vorbildfunktion für ihren Trupp bewusst. Sie geben den Jugendlichen die Möglichkeit, sich kritisch mit den eigenen Werten und denen des Verbandes auseinanderzusetzen. Sie gehen offen und authentisch mit ihrem Glauben und auch ihren Zweifeln um und ermutigen auch die Gruppenmitglieder, sich mit Spiritualität und Glaube zu beschäftigen. Leiter*innen unterstützen die Jugendlichen bei der Entwicklung ihrer eigenen Spiritualität und ihrer persönlichen Werte.
Roverstufe
In der Regel mit 16 Jahren, frühestens aber mit 15 Jahren, wechseln Jugendliche von der Pfadfinder Pfadi- in die Roverstufe. Die Zugehörigkeit zur Roverstufe endet mit 20 Jahren. Die Farbe der Roverstufe ist Rot.
Anhänge zur Ordnung
Konzept der internationalen Arbeit
- Pfadfinderstufe Pfadistufe: „Pfadfinder*innen Pfadis erleben Gemeinschaft auch durch internationale Begegnungen. Diese bieten Jugendlichen die Möglichkeit, sich mit anderen Kulturen auseinanderzusetzen.“
„Internationale Begegnungen bieten den Jugendlichen die Möglichkeit, sich mit anderen Konfessionen und Religionen auseinanderzusetzen.“
2. Die Satzung der DPSG Bundesebene folgendermaßen zu ändern:
Der Verband
Die Bundesversammlung
22. Zur Bundesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- der Bundesvorstand,
- die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- Pfadi- und Roverstufe,
- die Mitglieder der Diözesanvorstände und
- jeweils vier Delegierte der Bundeskonferenzen der einzelnen Altersstufen
Die Stimmen der Bundesleitung dürfen ein Viertel der Stimmen der Bundesversammlung nicht übersteigen. Die Mitglieder des Bundesvorstands haben in jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der besetzten Ämter und nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder ausgegangen.
Die Bundesleitung
27. Zur Bundesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- der Bundesvorstand,
- die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- Pfadi- und Roverstufe,
- die Beauftragten für Internationales und
- die Fachreferent*innen der Bundesleitung für Inklusion, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.
Die kirchliche Beauftragung für Bundeskurat*innen einer Altersstufe wird von der*dem Bundeskurat*in in Rücksprache mit dem Jugendbischof erteilt.
27a. Die Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- Pfadi- und Roverstufe bestehen aus je zwei Personen, einer*einem Referent*in und einer*einem Stufenkurat*in. Falls das Amt der*des Stufenkurat*in nicht besetzt werden kann, kann die Stufenleitung mit einer*einem weiteren Referent*in besetzt werden. In der Stufenleitung sollen Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentitäten vertreten sein.
Der Bundesvorstand
32. Der Bundesvorstand hat folgende Aufgaben:
- die Leitung des Verbandes im Rahmen der Ordnung, den Satzungen der Bundes-, Diözesan- , Bezirks- und Stammesebene und den Beschlüssen der Bundesversammlung des Verbandes,
- die Vertretung des Verbandes,
- die Herausgabe der Verbandszeitschriften und des sonstigen Arbeits- und Informationsmaterials,
- die Berufung der Bundesstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- Pfadi- und Roverstufe auf Vorschlag der betreffenden Bundeskonferenz,
- die Berufung von Fachreferent*innen für Inklusion, Ökologie und Internationale Gerechtigkeit auf Vorschlag der betreffenden Fachkonferenz,
- die Berufung von weiteren Fachreferent*innen,
- die Berufung von bis zu zwei Beauftragten für Internationales,
- die Berufung der Mitglieder der Bundesarbeitskreise auf Vorschlag der jeweiligen Stufenleitung, der Facharbeitskreise auf Vorschlag der*des Fachreferent*in und des Internationalen Arbeitskreises auf Vorschlag der Beauftragten für Internationales und
- die Genehmigung von Ergänzungsregelungen von Diözesanverbänden zu deren Satzungen nach Beratung mit dem Hauptausschuss.
Die Bundes- und Fachkonferenzen
35. Es sind folgende Konferenzen einzurichten:
- die Bundeskonferenz der Wölflingsstufe,
- die Bundeskonferenz der Jungpfadfinderstufe,
- die Bundeskonferenz der Pfadfinderstufe Pfadistufe,
- die Bundeskonferenz der Roverstufe,
- die Fachkonferenz für Inklusion,
- die Fachkonferenz für Internationale Gerechtigkeit und
- die Fachkonferenz Ökologie.
Allgemeine Bestimmungen
Abwahl von Vorstandsmitgliedern
47. (1) Für die Berufung von Bundesstufenreferent*innen und Bundesstufenkurat*innen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- Pfadi-und Roverstufe sowie den Bundesfachreferent*innen der Fachbereiche Inklusion, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie gilt:
- Die Berufung erfolgt durch den Bundesvorstand nach Vorschlag durch die Bundeskonferenz.
- Die Berufungszeit beträgt drei Jahre. Nach Ablauf der Berufungszeit muss die entsprechende Bundeskonferenz einen neuen Vorschlag aussprechen. Wiedervorschlag ist mehrmals möglich.
- Der Bundesvorstand hat das Recht, die Bundesreferent*innen und Bundesstufenkurat*innen nach Anhörung der jeweiligen Bundeskonferenz abzuberufen. Über die Entscheidung des Bundesvorstands sind die Mitglieder der jeweiligen Bundeskonferenz zeitnah zu informieren.
3. Die Satzung der DPSG Diözesanebene folgendermaßen zu ändern:
Der Diözesanverband
Die Diözesanversammlung
20. Zur Diözesanversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- der Diözesanvorstand,
- die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- Pfadi- und Roverstufe,
- die Mitglieder der Bezirksvorstände oder sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 1
- nur in Stämme gliedert, die Mitglieder der Stammesvorstände und
- jeweils drei Delegierte der Diözesankonferenzen der einzelnen Altersstufen.
Die Stimmen der Diözesanleitung dürfen ein Viertel der Stimmen der Diözesanversammlung nicht übersteigen. Die Mitglieder des Diözesanvorstands haben in jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der besetzten Ämter, nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder, ausgegangen.
Der Diözesanverband
Die Diözesanleitung
25. Zur Diözesanleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- der Diözesanvorstand,
- die Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- Pfadi- und Roverstufe und
- die Fachreferent*innen der Diözesanleitung für Inklusion, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie sowie die*der Diözesanbeauftragte für Internationale Arbeit. Die kirchliche Beauftragung für Diözesankurat*innen einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof erbeten werden.
25a. Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- Pfadi- und Roverstufe bestehen aus je zwei Personen, einer*einem Referent*in und einer*einem Stufenkurat*in. Falls das Amt der*des Stufenkurat*in nicht besetzt werden kann, kann die Stufenleitung mit einer*einem weiteren Referent*in besetzt werden. In der Stufenleitung sollen Menschen unterschiedlicher Geschlechtsidentitäten vertreten sein.
26. Mit beratender Stimme nehmen die*der hauptberufliche Geschäftsführer*in und die hauptberuflichen Referent*innen der Diözesanleitung und nach Bedarf weitere Mitglieder der Diözesanarbeitskreise der Wölflingsstufe, Jungpfadfinderstufe, Pfadfinderstufe Pfadistufe, Roverstufe sowie weitere Fachreferent*innen der Diözesanleitung an den Arbeitstagungen der Diözesanleitung teil.
Der Diözesanvorstand
30. Der Diözesanvorstand hat folgende Aufgaben:
- die Leitung des Diözesanverbandes im Rahmen der Ordnung, den Satzungen der Bundes-, Diözesan-, Bezirks- und Stammesebene des Verbandes sowie den Beschlüssen des Verbandes und des Diözesanverbandes,
- die Vertretung des Diözesanverbandes,
- die Berufung der Diözesanstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- Pfadi- und Roverstufe auf Vorschlag der betreffenden Diözesankonferenz,
- die Berufung von Diözesanfachreferent*innen für Inklusion, Ökologie und Internationale Gerechtigkeit auf Vorschlag der betreffenden Fachkonferenz,
- die Berufung von weiteren Diözesanfachreferent*innen,
- die Berufung der Mitglieder der Diözesanarbeitskreise auf Vorschlag der jeweiligen Diözesanstufenleitung und der Facharbeitskreise auf Vorschlag der*des Diözesanfachreferent*in,
- die Berufung der*des Diözesanbeauftragten für Internationale Arbeit,
- die Durchführung der Ausbildung im Rahmen des gesamtverbandlichen Ausbildungskonzeptes,
- die Führung der Kasse und die Rechnungslegung soweit kein Rechtsträger vorhanden ist und
- sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in Stämme gliedert, die Anerkennung von Stämmen.
Die Diözesan- und Fachkonferenzen
32. Im Diözesanverband sind folgende Konferenzen einzurichten:
- die Diözesankonferenz der Wölflingsstufe,
- die Diözesankonferenz der Jungpfadfinderstufe,
- die Diözesankonferenz der Pfadfinderstufe Pfadistufe und
- die Diözesankonferenz der Roverstufe.
Darüber hinaus kann der Diözesanverband folgende Konferenzen einrichten:
- die Diözesanfachkonferenz für Inklusion,
- die Diözesanfachkonferenz für Internationale Gerechtigkeit und
- die Diözesanfachkonferenz Ökologie.
Anerkennung von Stämmen
40. Sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in Stämme gliedert, werden Stämme vom Diözesanvorstand anerkannt. Der Diözesanvorstand soll einen Stamm anerkennen, wenn mindestens zwei arbeitsfähige Stufen, davon eine in der Pfadfinder- Pfadi- oder Roverstufe, vorhanden sind und eine ausreichende Zahl Erwachsener zur Übernahme der Aufgaben im Stamm vorhanden ist. Über die Arbeitsfähigkeit der Stufen trifft die Ordnung des Verbandes Festlegungen. Bei Wegfall der Voraussetzungen soll der Diözesanvorstand die Anerkennung widerrufen. Gruppen, deren Anerkennung als Stamm widerrufen wurde, werden vom Diözesanvorstand im Regelfall einem Stamm angeschlossen.
Allgemeine Bestimmungen
Abwahl von Vorstandsmitgliedern
47. (1) Für die Berufung von Diözesanstufenreferent*innen und Diözesanstufenkurat*innen der Wölflings-, Jungpfadfinder, Pfadfinder- Pfadi- und Roverstufe sowie den Diözesanfachreferent*innen der Fachbereiche Inklusion, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie gilt:
- Die Berufung erfolgt durch den jeweiligen Diözesanvorstand nach Vorschlag durch die Diözesankonferenz.
- Die Berufungszeit beträgt drei Jahre. Nach Ablauf der Berufungszeit muss die entsprechende Diözesankonferenz einen neuen Vorschlag aussprechen. Wiedervorschlag ist mehrmals möglich.
- Der Diözesanvorstand hat das Recht, die Diözesanreferent*innen und Diözesanstufenkurat*innen nach Anhörung der jeweiligen Diözesankonferenz abzuberufen. Über die Entscheidung des Diözesanvorstands sind die Mitglieder der jeweiligen Diözesankonferenz zeitnah zu informieren.
- Die Diözesanreferent*innen und Diözesanstufenkurat*innen üben ihr Amt im Falle eines Wechsels im Diözesanvorstand bis zum Ende der eigenen Amtszeit oder einer Abberufung durch den Diözesanvorstand weiter aus.
4. Die Satzung der DPSG Bezirksebene folgendermaßen zu ändern:
Der Bezirk
Die Bezirksversammlung
21. Zur Bezirksversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- der Bezirksvorstand,
- die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- Pfadi- und Roverstufe,
- die Mitglieder der Stammesvorstände und
- jeweils zwei Delegierte der Bezirkskonferenzen der einzelnen Altersstufen.
Die Stimmen der Bezirksleitung dürfen ein Viertel der Stimmen der Bezirksversammlung nicht übersteigen. Die Mitglieder des Bezirksvorstands haben in jedem Fall das Stimmrecht. Bei der Berechnung wird von der Zahl der besetzten Ämter, nicht von der Zahl der anwesenden Mitglieder, ausgegangen.
Die Bezirksleitung
26. Zur Bezirksleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- der Bezirksvorstand,
- die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- Pfadi- und Roverstufe und
- die Fachreferent*innen der Bezirksleitung für Inklusion, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie.
Die kirchliche Beauftragung für Bezirkskurat*innen einer Altersstufe kann beim Diözesanbischof erbeten werden.
26a. Die Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- Pfadi- und Roverstufe bestehen aus je zwei Personen, einer*einem Referent*in und einer*einem Stufenkurat*in. Falls das Amt der*des Stufenkurat*in nicht besetzt werden kann, kann die Stufenleitung mit einer*einem weiteren Referent*in besetzt werden. In der Stufenleitung sollen Menschen mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität vertreten sein.
27. Mit beratender Stimme nehmen nach Bedarf weitere Mitglieder der Bezirksarbeitskreise der Wölflings-, der Jungpfadfinder-, der Pfadfinder- Pfadi-, der Roverstufe sowie weitere Fachreferent*innen an den Arbeitstagungen der Bezirksleitung teil.
Der Bezirksvorstand
31. Der Bezirksvorstand hat folgende Aufgaben:
- die Leitung des Bezirks im Rahmen der Ordnung, den Satzungen der Bundes-, Diözesan-, Bezirks- und Stammesebene des Verbandes sowie den Beschlüssen des Verbandes, des Diözesanverbandes und des Bezirks,
- die Vertretung des Bezirks,
- die Berufung der Bezirksstufenleitungen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- Pfadi- und Roverstufe auf Vorschlag der betreffenden Bezirkskonferenz,
- die Berufung von Fachreferent*innen,
- die Berufung der Mitglieder der Bezirksarbeitskreise auf Vorschlag der jeweiligen Stufenleitung und der Facharbeitskreise auf Vorschlag der*des Fachreferent*in,
- die Durchführung der Ausbildung im Rahmen des gesamtverbandlichen Ausbildungskonzepts,
- die Anerkennung von Stämmen,
- die Vorbereitung und Durchführung von Arbeitstagungen der Vorstände der Stämme und
- die Führung der Kasse und Rechnungslegung, soweit kein Rechtsträger vorhanden ist.
Die Bezirkskonferenzen
33. Im Bezirk sind folgende Konferenzen einzurichten:
- die Bezirkskonferenz der Wölflingsstufe,
- die Bezirkskonferenz der Jungpfadfinderstufe,
- die Bezirkskonferenz der Pfadfinderstufe Pfadistufe und
- die Bezirkskonferenz der Roverstufe.
Anerkennung von Stämmen
38. Stämme werden vom Bezirksvorstand anerkannt. Der Bezirksvorstand soll einen Stamm anerkennen, wenn mindestens zwei arbeitsfähige Stufen, davon eine in der Pfadfinder- Pfadi- oder Roverstufe, vorhanden sind und eine ausreichende Zahl Erwachsener zur Übernahme der Aufgaben im Stamm vorhanden ist. Über die Arbeitsfähigkeit der Stufen trifft die Ordnung des Verbandes Festlegungen. Bei Wegfall der Voraussetzungen soll der Bezirksvorstand die Anerkennung widerrufen. Gruppen, deren Anerkennung als Stamm widerrufen wurde, werden vom Bezirksvorstand einem Stamm angeschlossen. Der Diözesanvorstand des zugeordneten Diözesanverbandes kann Ausnahmen zulassen.
Allgemeine Bestimmungen
Abwahl von Vorstandsmitgliedern
45. (1) Für die Berufung von Bezirksstufenreferent*innen und Bezirksstufenkurat*innen der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- Pfadi- und Roverstufe sowie den Bezirksfachreferent*innen der Fachbereiche Inklusion, Internationale Gerechtigkeit und Ökologie gilt:
- Die Berufung erfolgt durch den Bezirksvorstand; im Falle von Bezirksstufenreferent*innen sowie Bezirksstufenkurat*innen nach Vorschlag durch die Bezirkskonferenz.
- Die Berufungszeit beträgt drei Jahre. Nach Ablauf der Berufungszeit von Bezirksstufenreferent*innen sowie Bezirksstufenkurat*innen muss die entsprechende Bezirkskonferenz einen neuen Vorschlag aussprechen. Wiedervorschlag ist mehrmals möglich.
- Der Bezirksvorstand hat das Recht, die Bezirksreferent*innen und Bezirksstufenkurat*innen abzuberufen; im Falle von Bezirksstufenreferent*innen sowie Bezirksstufenkurat*innen nach Anhörung der Bezirkskonferenz. Über die Entscheidung des Bezirksvorstands sind die Mitglieder der jeweiligen Bezirkskonferenz zeitnah zu informieren.
- Die Bezirksreferent*innen und Bezirksstufenkurat*innen üben ihr Amt im Falle eines Wechsels im Bezirksvorstand bis zum Ende der eigenen Amtszeit oder einer Abberufung durch den Bezirksvorstand weiter aus.
5. Die Satzung der DPSG Stammesebene folgendermaßen zu ändern:
Wesen, Aufgabe, Zugehörigkeit zu anderen Verbänden, Mitgliedschaft
Wesen und Aufgabe
1a. Die Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder*innentrupps, Pfadfinder*innentrupps Pfaditrupps, und Rover*innenrunden bilden den Stamm in einer Pfarrei (gem. Can. 515 §1 CIC) oder mehreren Pfarreien. In einer Pfarrei können mehrere Stämme gebildet werden. Stämme können sich auch über eine oder mehrere politische Gemeinden erstrecken. In Schulen, Internate und Heimen können eigene Stämme gebildet werden.
Der Stamm
Organe des Stammes
19a. Die Stammesversammlung kann beschließen, dass die Aufgaben der Stammesleitung von der Stammesleiter*innenrunde übernommen werden. Übernimmt die Stammesleiter*innenrunde die Aufgaben der Stammesleitung, sind der Stammesvorstand sowie die Leiter*innen der Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder*innentrupps, Pfadfinder*innentrupps Pfaditrupps, Rover*innenrunden und ggf. Bibergruppen stimmberechtigt.
Die Stammesversammlung
20. Zur Stammesversammlung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- der Stammesvorstand.
- pro Stufe jeweils eine Vertretung der Leitungsteams der Wölflingsmeuten,
- Jungpfadfinder*innentrupps, Pfadfinder*innentrupps Pfaditrupps und Rover*innenrunden,
- ggf. eine Vertretung der Leitungsteams der Bibergruppen,
- je zwei Delegierte der Wölflings‐, Jungpfadfinder‐, Pfadfinder‐ Pfadi- und Roverstufe und
- die Elternvertretung.
Die Stimmen der Delegierten sind durch diese persönlich wahrzunehmen.
Die Stammesleitung
25. Zur Stammesleitung gehören folgende stimmberechtigte Mitglieder:
- der Stammesvorstand,
- pro Stufe jeweils die*der Sprecher*in der Leitungsteams der Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder*innentrupps, Pfadfinder*innentrupps Pfaditrupps und Rover*innenrunden und
- ggf. die*der Sprecher*in der Leitungsteams der Bibergruppen.
Mit beratender Stimme nehmen die weiteren Leiter*innen die vom Stammesvorstand berufenen Fachreferent*innen, weitere Mitarbeitende sowie die Elternvertretung nach Bedarf an den Arbeitstagungen der Stammesleitung teil. Arbeitstagungen der Stammesleitung finden mindestens zweimal im Jahr statt. Der Stammesvorstand lädt hierzu ein und leitet die Tagung. Ferner ist die Stammesleitung einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe einer Tagesordnung verlangt.
Die Stammesleiter*innenrunde
27. Zur Stammesleiter*innenrunde gehören:
- der Stammesvorstand,
- die Leitungsteams der Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder*innen‐, Pfadfinder*innentrupps Pfaditrupps
- und Rover*innenrunden,
- ggf. die Leitungsteams der Bibergruppen,
- die vom Stammesvorstand berufenen Fachreferent*innen und
- weitere Mitglieder, die der Stammesvorstand einladen kann.
Die Stammesleiter*innenrunde tagt regelmäßig, im Allgemeinen monatlich.
Der Stammesvorstand
31. Der Stammesvorstand hat folgende Aufgaben:
- die Leitung des Stammes im Rahmen der Ordnung, den Satzungen der Bundes‐, Diözesan‐, Bezirks‐ und Stammesebene des Verbandes sowie den Beschlüssen des Verbandes, des Diözesanverbandes, des Bezirks und des Stammes,
- die Vertretung des Stammes,
- die Berufung der Leitungsteams der Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder*innen‐ und Pfadfinder*innentruppsPfaditrupps nach Anhörung der Stammesleitung und nach Anhörung der Mitglieder dieser Gruppen,
- ggf. die Berufung der Leitungsteams der Bibergruppen nach Anhörung der Stammesleitung,
- die Einrichtung und Leitung einer Leiter*innenrunde,
- die Durchführung der Ausbildung im Rahmen des gesamtverbandlichen Ausbildungskonzepts,
- die Berufung von Fachreferent*innen und
- die Führung der Kasse des Stammes und die Rechnungslegung, soweit kein Rechtsträger vorhanden ist.
Zusammensetzung und Zuständigkeit der Leitungsteams der Gruppen
34. Die Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder*innentrupps, Pfadfinder*innentrupps Pfaditrupps, Rover*innenrunden und ggf. die Bibergruppen werden jeweils von einem Leitungsteam geleitet.
Zur*zum Leiter*in der Wölflings‐, Jungpfadfinder‐, Pfadfinderstufe Pfadistufe und ggf. der Bibergruppen kann berufen werden, die*der volljährig ist und den Einstieg der Woodbadgeausbildung absolviert hat.
Die Leitungsteams sind für die pädagogische Arbeit in den Gruppen verantwortlich. Sie arbeiten in Verbindung mit dem Stammesvorstand im Rahmen der Ordnung des Verbandes und der Beschlüsse der Stammesleitung selbstständig. Die Aufgaben ergeben sich im Einzelnen aus der Ordnung des Verbandes und der Programmatik der Altersstufen. Die Leitungsteams der Stufen benennen eine*n Sprecher*in pro Stufe, die*der diese in der
Stammesleitung, in der Stammesversammlung und in der Bezirkskonferenz vertritt.
Die Elternversammlung
35. Die Eltern der Mitglieder der Wölflingsmeuten, der Jungpfadfinder*innentrupps, der Pfadfinder*innentruppsPfaditrupps und ggf. der Bibergruppen bilden die Elternversammlung. Der Stammesvorstand lädt dazu ein und leitet diese gemeinsam mit der Elternvertretung. Die Elternversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Die Mitglieder der Stammesleiter*innenrunde sind beratende Mitglieder der Elternversammlung.
Anerkennung von Stämmen
38. Stämme werden vom Bezirksvorstand anerkannt. Der Bezirksvorstand soll einen Stamm anerkennen, wenn mindestens zwei arbeitsfähige Stufen, davon eine in der Pfadfinder‐ Pfadi- oder Roverstufe, vorhanden sind und eine ausreichende Zahl Erwachsener zur Übernahme der Aufgaben im Stamm vorhanden ist. Über die Arbeitsfähigkeit der Stufen trifft die Ordnung des Verbandes Festlegungen. Bei Wegfall der Voraussetzungen soll der Bezirksvorstand die Anerkennung widerrufen. Gruppen, deren Anerkennung als Stamm widerrufen wurde, werden vom Bezirksvorstand im Regelfall einem Stamm angeschlossen. Der Diözesanvorstand kann Ausnahmen zulassen.
Sofern sich der zugeordnete Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in Stämme gliedert, ist der Diözesanvorstand für die Anerkennung und den Widerruf der Anerkennung von Stämmen verantwortlich.
Allgemeine Bestimmungen
Abwahl von Vorstandsmitgliedern
45. Für die Berufung und Abberufung von Leiter*innen der Wölflings‐, Jungpfadfinder‐, Pfadfinderstufe Pfadistufe und ggf. der Bibergruppen gilt:
- Die Berufung erfolgt gemäß Ziffer 31.
- Der Stammesvorstand hat das Recht, die Leiter*innen nach Anhörung der jeweiligen Gruppen und der Stammesleitung abzuberufen. Über die Entscheidung des Stammesvorstands sind diese zeitnah zu informieren.
- Die Leiter*innen üben ihr Amt im Falle eines Wechsels im Stammesvorstand bis zu einer Abberufung durch den Stammesvorstand weiter aus.
- Für die Wahl und Abwahl der Leiter*innen der Roverstufe gilt Ziffer 33.