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(Unser lokaler Fußballverein verlangt pro Monat mehr als die DPSG pro Jahr, und den Sozialbeitrag gibts immer noch wenn es am Geld scheitern sollte)
Veranstaltung: | 93. Bundesversammlung 2025 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Alexandra Höfer (Diözesanvorsitzende DV Essen), Dirk Schmedding (Mitglied BSG e. V.), Nina Pauls (Diözesanvorsitzende DV Münster) |
Status: | Zurückgezogen (vertragt von BV92) |
Eingereicht: | 12.05.2024, 13:20 |
Der reguläre Jahresbeitrag für Mitglieder der DPSG wird ab Juni 2025 von 39,50 €
um 10,13 % auf 43,50 € erhöht. Im gleichen Zuge wird die Beitragsrückerstattung
an die Diözesanverbände dauerhaft von 20 % auf 27,36 % erhöht.
Der reguläre Jahresbeitrag für Mitglieder der DPSG wird ab Juni 2025Januar 2026 von 39,50 € um 10,13 % auf 43,50 € erhöht. Im gleichen Zuge wird die Beitragsrückerstattung an die Diözesanverbände dauerhaft von 20 % auf 27,36 % erhöht.
Der familienermäßigte Beitragssatz steigt angelehnt am derzeitigen Anteil von
2/3 des Beitrags von 26,40 € auf 28,70 €.
Zuletzt wurden die Beiträge im Jahr 2012 erhöht. Die Beiträge wurden in den vergangenen Jahren nicht an die Inflation angepasst. Eine Erhöhung um ca. 10 Prozent, wie beantragt, stellt vor diesem Hintergrund eine geringe Erhöhung dar.
Die Bundesebene hat signalisiert, dass sie die Beitragserhöhung nicht benötigt und mit einer Anpassung der anteiligen Beitragsrückvergütung einverstanden ist. Damit erfolgt die Beitragsanpassung vollständig zu Gunsten der Diözesanverbände. Diese können dann selbstständig darüber entscheiden, die eigene Beitragsrückvergütung an die Bezirke anzupassen.
Wir haben in den vergangenen zwölf Jahren eine Erhöhung der Standards erlebt. Hierbei sind beispielhaft die Themen Datenschutz, Prävention und Intervention benannt. Diese Erhöhung belastet neben den Ebenen der Basis (Stamm und Bezirk) insbesondere die Diözesanebene, die dazu diverse Schulungen anbietet. Die Themen sind fachlich so komplex bzw. die Anforderungen an die Qualität dieser Schulungen sind teilweise so hoch, dass dieses Schulungsangebot nicht selten durch bezahlte Referent*innen durchgeführt werden muss. Hinzu kommt der Arbeitsaufwand in der Begleitung bei und Dokumentation von Interventionsverfahren.
Dieser Mehraufwand für die Diözesanebene steht zu erwartenden Minder-einnahmen durch Mittel der Jugendhilfe oder der Bistümer entgegen. In den kommenden Jahren erwarten wir eine sinkende, mindestens aber eine unsichere Finanzierung durch die Bistümer. Auch bei Landesmitteln ist aktuell nicht damit zu rechnen, dass Erhöhungen die aktuelle Inflation ausgleichen werden.
Sollte ein Diözesanverband nicht direkt eine Erhöhung der Beiträge benötigen, bestehen für diesen Verband mehrere Möglichkeiten:
Sebastian Mertens:
Dennis Müller:
Sebastian Becker:
liebe Interessierte,
der BSG e. V., der Rechtsträger des DPSG-Bundesverbandes, war mit den Antragsteller*innen und den Regionen im Gespräch. Auch aus Sicht des e.V.s bzw. Bundesverbandes wird Bedarf für eine Beitragserhöhung gesehen. Wir finden es wichtig, dass für eine solche Beitragserhöhung möglichst alle Aspekte in Betracht gezogen und geprüft werden, um eine möglichst nachhaltige Beitragserhöhung zu ermitteln. Uns war wichtig, dass sich das an den Bedarfen in den Regionen bzw. Diözesanverbänden orientiert und baten deshalb um Rückmeldung, inwiefern in den DVs ein solch dringender Bedarf für eine Erhöhung gesehen wird, dass es noch dieses Jahr einen Beschluss braucht. Die Rückmeldungen hierzu waren von allen, dass es dieses Jahr keine Beschlussfassung über eine Erhöhung benötigt, jedoch baldmöglichst. Deshalb haben die Antragsteller*innen unter der Zusage, dass der e. V. gemeinsam mit ihnen bis 2026 die Höhe der notwendigen Beitragserhöhung evaluiert und einen Antrag stellt, ihren hier vorliegenden Antrag zurückgezogen. Wir haben die Kommunikation und den Prozess als sehr konstruktiv erlebt. Vielen Dank dafür!
Liebe Grüße
Sebi
für den BSG e.V. und Bundesvorstand
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30