Veranstaltung: | 93. Bundesversammlung 2025 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Annka Meyer (Bundesvorsitzende), Alexander Berg (Bundesreferent Jungpfadfinderstufe), Eva Kopic (Bundeskuratin Roverstufe), Sina Böhle (Referent*in Kinder- und Jugendarbeit) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.04.2025, 13:13 |
A19_SÄ: Einrichtung Stammesrunde
Titel:
Die 93. Bundesversammlung möge beschließen:
Die Organe tagen entweder physisch oder virtuell (Online-Teilnahme), wobei eine
Kombination beider Tagungsarten möglich ist. Die konkrete Tagungsart wird in der
Einladung zur jeweiligen Sitzung festgelegt.
19a. Die Stammesversammlung kann beschließen, dass die Aufgaben der
Stammesleitung von der Stammesleiter*innenrunde übernommen werden. Übernimmt die
Stammesleiter*innenrunde die Aufgaben der Stammesleitung, sind der
Stammesvorstand sowie die Leiter*innen der Wölflingsmeuten,
Jungpfadfinder*innentrupps, Pfadfinder*innentrupps, Rover*innenrunden und ggf.
Bibergruppen stimmberechtigt.
- die Entgegennahme der Jahresrechnung und des Berichts der
Kassenprüfer*innen, falls kein Rechtsträger vorhanden ist, oder die
Entgegennahme des Berichts des Rechtsträgers,
die Beschlussfassung über die Auflösung des Stammes. Dieser Beschluss bedarf der
Zustimmung des Bezirksvorstands.
- je zwei Delegierte der Wölflings-, Jungpfadfinder-, Pfadfinder- und
Roverstufe, die von den Mitgliedern ihrer jeweiligen Stufe gewählt werden,
- pro Stufe jeweils die*der Sprecher*in der Leitungsteams der
Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder*innentrupps, Pfadfinder*innentrupps und
Rover*innenrunden und
Mit beratender Stimme nehmen die weiteren Leiter*innen die vom Stammesvorstand
berufenen Fachreferent*innen, weitere Mitarbeitende sowie die Elternvertretung
nach Bedarf an den Arbeitstagungen der Stammesleitung teil.
Sitzungen Arbeitstagungender Stammesrundeleitung sollen finden mindestens
zweimal im Jahr stattfinden. Der Stammesvorstand lädt hierzu ein und leitet die
Tagung. Ferner ist die Stammesrundeleitung einzuberufen, wenn mindestens ein
Drittel der stimmberechtigten Mitglieder es unter Angabe einer Tagesordnung
verlangt.
26. Die StammesleitungStammesrunde regelt stufenübergreifende Angelegenheiten
des Stammes. Hierzu gehört insbesondere:
- die Beratung des Stammesvorstands, auch bei der Berufung der Leitungsteams
der Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder*innen- und Pfadfinder*innentrupps und
ggf. der Bibergruppen,
- die unterjährige Beschlussfassung über Vorhaben und Aktionen des Stammes,
soweit dies nicht den Beschlüssen der Stammesversammlung widerspricht,
- die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Stammes,
die nicht ausschließlich in die Zuständigkeit eines anderen beschließenden
Organs fallen (Stammesversammlung, Rechtsträger, Stammesvorstand).
28. Die Stammesleiter*innenrunde gibt Leiter*innen Rückhalt und unterstützt sie
in ihren Leitungsaufgaben. Hierzu gehören insbesondere:
- die Leitung des Stammes im Rahmen der Ordnung, den Satzungen der Bundes-,
Diözesan-, Bezirks- und Stammesebene des Verbandes sowie den Beschlüssen
des Verbandes, des Diözesanverbandes, des Bezirks und des Stammes,
- die Berufung der Leitungsteams der Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder*innen-
und Pfadfinder*innentrupps nach Anhörung der Stammesrundeleitung und nach
Anhörung der Mitglieder dieser Gruppen,
34. Die Wölflingsmeuten, Jungpfadfinder*innentrupps, Pfadfinder*innentrupps,
Rover*innenrunden und ggf. die Bibergruppen werden jeweils von einem
Leitungsteam geleitet. Zur*zum Leiter*in der Wölflings‐, Jungpfadfinder‐,
Pfadfinderstufe und ggf. der Bibergruppen kann berufen werden, die*der
volljährig ist und den Einstieg der Woodbadgeausbildung absolviert hat. Die
Leitungsteams sind für die pädagogische Arbeit in den Gruppen verantwortlich.
Sie arbeiten in Verbindung mit dem Stammesvorstand im Rahmen der Ordnung des
Verbandes und der Beschlüsse der Stammesversammlung und -rundeleitung
selbstständig. Die Aufgaben ergeben sich im Einzelnen aus der Ordnung des
Verbandes und der Programmatik der Altersstufen. Die Leitungsteams der Stufen
benennen eine*n Sprecher*in pro Stufe, die*der diese in der Stammesrundeleitung,
in der Stammesversammlung und in der Bezirkskonferenz vertritt.
42. Der Bezirksvorstand hat das Recht, Beschlüsse und Handlungen einer
Stammesrundeleitung sowie Beschlüsse einer Stammesversammlung zu beanstanden,
wenn sie nach seiner Meinung gegen die Ordnung, die Satzungen der Bundes‐,
Diözesan‐, Bezirks‐ oder Stammesebene des Verbandes oder die Beschlüsse der
Bundes‐, Diözesan‐ oder Bezirksversammlung verstoßen. Eine Beanstandung muss
innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme erfolgen. Über die Rechtmäßigkeit
der Beanstandung entscheidet die Bezirksversammlung. Bis zur Entscheidung der
Bezirksversammlung darf ein beanstandeter Beschluss nicht vollzogen und eine
beanstandete Handlung nicht fortgesetzt werden.
45. Für die Berufung und Abberufung von Leiter*innen der Wölflings‐,
Jungpfadfinder‐, Pfadfinderstufe und ggf. der Bibergruppen gilt:
- Der Stammesvorstand hat das Recht, die Leiter*innen nach Anhörung der
jeweiligen Gruppen und der Stammesrundeleitung abzuberufen. Über die
Entscheidung des Stammesvorstands sind diese zeitnah zu informieren.
- Die Leiter*innen üben ihr Amt im Falle eines Wechsels im Stammesvorstand
bis zu einer Abberufung durch den Stammesvorstand weiter aus.
59. Sprecher*innen der Leitungsteams können im Falle der Verhinderung ihr
Stimmrecht in der Stammesrundeleitung, der Stammesversammlung und den
Bezirkskonferenzen oder, sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in
Stämme gliedert, in den Diözesan(fach)konferenzen an die von ihnen beauftragten
Mitglieder des Leitungsteams delegieren. Diese Delegation muss in Textform
erfolgen und dem Stammesvorstand bzw. der jeweiligen Versammlungs‐/
Konferenzleitung vorgelegt werden. Sie gilt jeweils für eine Sitzung der
Stammesrundeleitung bzw. jeweils für eine Versammlung/Konferenz.
Begründung der Antragsteller*innen:
Mit der Einführung der Stammesrunde schaffen wir eine dauerhafte, strukturelle Möglichkeit zur unterjährigen Mitbestimmung und aktiven Beteiligung aller Altersstufen auf Stammesebene. Als eine Art unterjährige Stammesversammlung ermöglicht die Stammesrunde jungen Mitgliedern, regelmäßig und direkt an Entscheidungen des Stammes mitzuwirken, weit über die bisher einmal jährlich stattfindende Stammesversammlung hinaus.
Das Konzept der Stammesleitung wird in vielen Stämmen nicht gelebt. Mit der Stammesrunde möchten wir dieses Gremium neu aufleben lassen und die Stammesrealität anpassen. Die Stammesrunde wir damit zu einem zentralen Gremium für Austausch, Planung und Entscheidungsfindung im Stamm.
Die direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Stammesrunde stärkt ihre Selbstwirksamkeit und ermöglicht ihnen, ihre Themen und Anliegen kontinuierlich einzubringen – nicht nur einmal im Jahr, sondern unterjährig und anlassbezogen. Die Delegierten der Altersstufen erfahren dadurch eine starke Mitgestaltungsmöglichkeit im eigenen Stamm und erleben Demokratie im Verband auf Augenhöhe.
Gleichzeitig braucht es dafür befähigte Leiter*innen, die in der Lage sind, das Konzept partizipativ und kindgerecht umzusetzen. Schulungen, Austauschformate und praxisnahe Unterstützung sind deshalb ein zentraler Baustein zur erfolgreichen Umsetzung der Stammesrunde und werden entwickelt.