Änderungen von A19_SÄ zu A19_SÄNEU
Ursprüngliche Version: | A19_SÄ |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 16.04.2025, 13:13 |
Neue Version: | A19_SÄNEU |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 01.06.2025, 09:51 |
Titel:
Keine Änderungen
Die 93. Bundesversammlung möge beschließen:
Nach Zeile 18 einfügen:
- für die vakanten Stellen im Stammesvorstand die Wahl von
Stammesdelegierten und jeweils ein*e Ersatzdelegierte*r für die
Bezirksebene. Sofern sich der Diözesanverband gemäß Ziffer 1 nur in Stämme
gliedert, erfolgt die Delegation für die Diözesanebene. Die Wahl gilt bis
zur Stammesversammlung im nächsten Jahr und endet automatisch mit einer
Änderung der Vakanz im Vorstand. Gewählt werden können alle Mitglieder der
DPSG, die innerhalb des Stammes tätig sind. Eine Wahl von hauptberuflichen
Mitarbeitenden ist nicht möglich.
Nach Zeile 32 einfügen:
Die Stammesrunde
Von Zeile 43 bis 44:
Sitzungen Arbeitstagungender Stammesrundeleitung sollen finden[Leerzeichen][Leerzeichen]mindestens zweimal im Jahr stattfinden. Der Stammesvorstand lädt hierzu ein und leitet die
Von Zeile 48 bis 49:
26. Die StammesStammesleitungleitungStammesrunderunde [Leerzeichen]regelt stufenübergreifende Angelegenheiten des Stammes. Hierzu gehört insbesondere:
Nach Zeile 62 einfügen:
Die Bestimmungen zu Ladungsfristen und Beschlussfähigkeit in den Ziffern 44 und 44a dieser Satzung finden keine Anwendung.
Nach Zeile 73 einfügen:
Die Stammesleiter*innenrunde kann zur Wahrnehmung organisatorischer Aufgaben eine verkleinerte Leiter*innenrunde einberufen. Diese setzt sich aus je einer vertretungsberechtigten Person aus den Leitungsteams der Altersstufen und ggf. der Bibergruppe sowie dem Stammesvorstand zusammen.
Begründung der Antragsteller*innen:
Keine Änderungen
Keine Änderungen