Christian Schroll:
Andere Ideen: Stufenforum, Stufenplenum oder ähnliches...
Veranstaltung: | 93. Bundesversammlung 2025 - Anträge |
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Antragsteller*in: | Annka Meyer (Bundesvorsitzende), Alexander Berg (Bundesreferent Jungpfadfinderstufe), Eva Kopic (Bundeskuratin Roverstufe), Sina Böhle (Referent*in Kinder- und Jugendarbeit) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 16.04.2025, 13:13 |
Die Satzung der Diözesanebene wird wie folgt geändert:
Die Satzung der Diözesanebene wird zum Stichtag 01.08.2026 wie folgt geändert:
28. Die Diözesanleitung hat folgende Aufgaben:
die Vorbereitung der Diözesanversammlung, der Stufengipfel und der
Diözesankonferenzen,
die Vorbereitung und Durchführung von Arbeitstagungen für die Altersstufen
und die Vorstände der Stämme.
35. Die Diözesankonferenzen haben folgende Aufgaben:
Die Diözesankonferenz hat das Vorschlagsrecht für die Berufung der
Diözesanstufenleitung.
38. Die Stufengipfel
38b. Im Diözesanverband sind folgende Stufengipfel durchzuführen:
38b. Im Diözesanverband sindkönnen folgende Stufengipfel durchzuführendurchgeführt werden:
38b. Im Diözesanverband sind folgende Stufengipfel durchzuführen:
Die Stufengipfel sind pädagogische und partizipative Formate, aber keine Organe
des Diözesanverbands. Die Abschnitte Beschlussfähigkeit und erforderliche
Mehrheiten und Antragsrecht, Antragsfristen und Einladungsfristen im Kapitel 3.
Allgemeine Bestimmung dieser Satzung finden keine Anwendung.
38c. Zu den Stufengipfeln gehören alle Kinder und Jugendlichen der jeweiligen
Stufe, die in Stämmen und Siedlungen innerhalb des Diözesanverbandes aktiv sind.
Jedes Mitglied hat bei Abstimmungen eine Stimme. Die Leiter*innen und
Arbeitskreismitglieder der jeweiligen Stufe, die innerhalb des Diözesanverbandes
aktiv sind, sind beratende Mitglieder.
38d. Die Stufengipfel sollen ermöglichen,
38e. Die Stufengipfel finden mindestens alle zwei Jahre statt. Der
Diözesanvorstand lädt dazu ein. Die Leitung des Stufengipfels liegt bei der
zuständigen Diözesanstufenleitung.
38e. Die Stufengipfel finden mindestens alle zwei Jahre statt. Der Diözesanvorstand lädt dazu ein.38e. Der Diözesanvorstand lädt zu den Stufengipfeln ein. Die Leitung des Stufengipfels liegt bei der zuständigen Diözesanstufenleitung.
38e. Die Stufengipfel finden mindestens alle zweidrei Jahre statt. Der Diözesanvorstand lädt dazu ein. Die Leitung des Stufengipfels liegt bei der zuständigen Diözesanstufenleitung.
38e. Die Stufengipfel finden mindestens alle zwei Jahre statt. Der Diözesanvorstand lädt dazu ein. Die Leitung des Stufengipfels liegt bei der zuständigen Diözesanstufenleitung.
38f. Die Diözesanversammlung kann beschließen, dass die Durchführung der
Stufengipfel von den Bezirksstufenleitungen und Bezirksvorständen übernommen werden.
Für den Fall gilt folgendes:
- In diesem Fall lädt der Diözesanvorstand dazu ein
- die Leitung des Stufengipfels liegt bei der zuständigen Bezirksstufenleitung
- die Ergebnisse werden auch den Bezirksstufenkonferenzen und der Bezirksleitung vorgelegt
- Ziel ist es die jeweiligen Diözesanstufenarbeitskreis und den Diözesanverband über Diözesanunternehmungen und lebensweltrelevante Aspekte der Altersstufen zu beraten
- die Beratungsergebnisse sind der Bezirksstufenleitung zur Umsetzung, auch in der Bezirks- & Diözesanversammlung und der Bezirksleitung, anvertraut,
Mit der Einführung der Stufengipfel schaffen wir ein Format, das Kindern und Jugendlichen ermöglicht, sich über die Grenzen des eigenen Stammes hinaus aktiv in ihre Stufe einzubringen. Sie können dort ihre Themen, Wünsche und Bedürfnisse einbringen, weiterentwickeln und sichtbar machen und erleben dadurch, dass ihre Perspektiven auch auf höherer Ebene Gewicht haben.
Die Stufengipfel bieten Raum für Austausch, Vernetzung und gemeinsames Erleben innerhalb der jeweiligen Altersstufe. Dadurch wird nicht nur die Stufenidentität gestärkt, sondern auch die Motivation gefördert, sich mit anderen Gleichaltrigen und deren Themen auseinanderzusetzen. Gleichzeitig schaffen sie eine wichtige Gelegenheit für erwachsene Leiter*innen und Arbeitskreismitglieder, direkt Rückmeldung zu ihren Inhalten und Angeboten von den Kindern und Jugendlichen selbst zu erhalten, ein zentraler Baustein für eine partizipative, bedürfnisorientierte Arbeit in den Stufen.
Im Mittelpunkt der Stufengipfel steht die inhaltliche Ausrichtung: Sie bieten Kindern und Jugendlichen Raum, sich mit Themen auseinanderzusetzen, die sie interessieren, bewegen und mitgestalten möchten. Gleichzeitig fördern sie die Identifikation mit der eigenen Stufe und erhöhen die Attraktivität der nächsten Ebene im Verband.
Alle Mitglieder der Altersstufe sollen die Möglichkeit haben, an einem Stufengipfel teilzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Motivation und das Engagement der Leiter*innen hoch sind, um den Kindern und Jugendlichen die Teilnahme zu Ermöglichen. Hier gilt es, gezielt Ressourcen zu schaffen – sowohl zeitlich als auch finanziell – um die Teilnahme möglichst vieler Kinder und Jugendlicher zu ermöglichen und die Stufengipfel zu einem lebendigen Ort der Mitbestimmung zu machen.
Matthias Koß:
In einer großen Zwischenevaulation unseres Modellprojekts haben wir eine Anpassung beraten und gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen beschlossen. Bei dieser Anpassung haben wir uns von diesem Antrag zu den Stufengipfeln stark inspirieren lassen und diese bei uns im DV eingeführt. Alle Infos dazu gibts auf www.dpsg-ac.de/mitbestimmung.
Wir haben bisher großartige Erfahrungen in diesem Bereich gemacht und sind sehr zuversichtlich und überzeugt davon, dass Stufengipfel eine gute Möglichkeit der Partizipation auf Diözesanebene sind.
Matthias Koß:
Das Kommentieren ist möglich: bis 01.06.2025, 13:30