25.04.2026
Pascal Schockert:
In der Satzung wird für die Vorsitzendenämter keine Geschlechtsidentität pro Amt bestimmt. Sondern die Vorgabe ist, dass die beiden Ämter der Diözesanvorsitzenden mit Personen unterschiedlicher Geschlechtsidentität besetzt werden müssen.
Folglich müsste entsprechend beantragt werden, dass die Wahl der Vertreter*innen der paritätischen Regelung der Vorsitzendenämter folgen muss.
Außerdem entsteht in der bisherigen Fassung dieses Antrags der Eindruck, dass von einem binären Geschlechtersystem ausgegangen wird, wo es ein "männliches" und ein "weibliches" Amt gibt. In der aktuellen Fassung der Satzung ist aber der Gedanke, dass den Ämtern keine Geschlechtsidentitäten zugeteilt werden.
Gut Pfad,
Referent*in DAK Inklusion Köln,
Pascal
Folglich müsste entsprechend beantragt werden, dass die Wahl der Vertreter*innen der paritätischen Regelung der Vorsitzendenämter folgen muss.
Außerdem entsteht in der bisherigen Fassung dieses Antrags der Eindruck, dass von einem binären Geschlechtersystem ausgegangen wird, wo es ein "männliches" und ein "weibliches" Amt gibt. In der aktuellen Fassung der Satzung ist aber der Gedanke, dass den Ämtern keine Geschlechtsidentitäten zugeteilt werden.
Gut Pfad,
Referent*in DAK Inklusion Köln,
Pascal

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